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Sosehr Leser Dr. Erich Prinz von Lobkowicz in seinem Brief "Vorbildliches
in Tschechien" (F.A.Z. vom 25. September 2000) zuzustimmen ist, wenn
er schreibt, dass die Tschechische Republik - ebenso übrigens auch andere
ehemals von den Sowjets okkupierte Staaten wie zum Beispiel Lettland
- rechtsstaatliches Vorbild für die Bundesrepublik Deutschland sein
sollte, wenn es sich um die nach dem Völkerrecht gebotene Rückgabe des
nach 1945 gestohlenen Immobilienvermögens geht, sosehr bedarf es in
einem Punkt doch der Korrektur: Die von ihm genannte Zahl von etwa 40
000 Betroffenen basiert auf der erfolgreichen Desinformationskampagne
des Bundespresseamtes zur Zeit der Regierung Kohl/Genscher, die für
diesen Zweck die "Junker" neu erfand und außerdem behauptete, es seien
nur wenige Familien von diesem Unrecht betroffen. Tatsächlich sind bei
der Treuhand beziehungsweise bei der Bodenverwertungs- und -verwaltungs-Gesellschaft
laut Angaben des Bundesfinanzministeriums 2 120 000 Anträge auf Rückgabe
von Immobilien gestellt worden. Lediglich in 400 000 Fällen wurde bisher
eine Rückgabe angeordnet, bei den restlichen 1 720 000 aber wurde die
Rückgabe entweder abgelehnt (800 000), die Anträge wurden wegen der
Gerichtskosten zurückgezogen (220 000) oder sind noch in Arbeit (700
000), vermutlich, weil die Ablehnung so schwer zu begründen ist. Es
war das gesamte Bürgertum der Ex-DDR, das von den Konfiskationen betroffen
war. Das macht diese Angelegenheit so brisant - insbesondere für die
bürgerlichen Parteien. Das erklärt auch das immer lautere Rumoren unter
dem Betondeckel des verordneten Schweigens über diesen größten Polit-
und Justizskandals der Nachkriegszeit.
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