| Presse |
| Junge Welt, 09.03.2001 |
| Verkommener Rechtsmittelstaat | |
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Der Einigungsvertrag, Stolpes »krimineller Ex-Justizminister«
und die Folgen. (Anmerkung des Online-Redakteurs: Die im Text erwähnten Faksimile-Beweise gibt es natürlich nur in der gedruckten Ausgabe) In einer Serie von Artikeln berichtete die junge Welt 1999 (28. 9., 6. 10., 27. 10, 22. 11., 27. 11.) über einen exemplarischen Fall bei der Anwendung des Einigungsvertrages auf das Vermögensrecht zuungunsten von Ostdeutschen. Das Resümee: Der Historiker und Ökonom Prof. Dr. Dr. Hermann von Berg, der in den 60er Jahren als DDR-Unterhändler in der Bundesrepublik und in Westberlin tätig war, war seit 1976 nach dem Recht der DDR im Grundbuch eingetragener Eigentümer eines in Eigenleistung errichteten Eigenheims und Nutzer eines in kommunalem Volkseigentum stehenden Grundstückes in Schöneiche bei Berlin. Nach der Veröffentlichung des »Manifests« eines »Bundes demokratischer Kommunisten« an der Jahreswende 1977/78 im »Spiegel« und nach einer Reihe von Publikationen im SPD- und DGB-Verlag, die international hohe Beachtung fanden, wurde er 1986 aus der DDR ausgebürgert. U. a. entwarf Hermann von Berg das Konzept einer Politischen sowie einer Zoll- und Wirtschafts-Union zwischen den deutschen Staaten und Berlin (West), die nach einem Volksentscheid über eine gesamtdeutsche Verfassung und dem Abschluß eines Friedensvertrages zwischen 1990 und 1995 bei Abzug aller Besatzungsmächte realisiert werden sollte. Bergs Eigentumsrechte und Forderungen in der DDR wurden mittels einer hinterlassenen Vollmacht 1986 und 1987 auf seine in der DDR gebliebenen Söhne übertragen. Im Grundbuch wurden sie durch das Staatliche Notariat, den Rat des Kreises Fürstenwalde sowie durch den Rat des Bezirkes Frankfurt/Oder aufgrund einer rechtswirksamen Aufbaugebietserklärung und einer Notation gesichert. Laut Einigungsvertrag und laut gesamtdeutscher Grundbuchordnung von 1990 sowie der Rechtsprechung des Bundesverfassungs- wie des Bundesverwaltungsgerichtes handelte es sich um einen Fall von abgeschlossenem Eigentumserwerb, der Restitution absolut ausschließt. Drei Jahre vor dem Beitritt der DDR zur BRD war der Erwerbsvorgang der Berg-Söhne rechtskräftig abgeschlossen. Manipulationen von Angehörigen des MfS mittels gefälschter Rechtsträgernachweise zur Enteignung der Söhne von Bergs, die vertrieben werden sollten, wurden nach dessen Rückkehr im März 1990 von korrekten MfS-Offizieren durch Ausstellung einer rechtskräftigen Rechtsträgerurkunde annulliert. Diese rechtskräftigen Urkunden wurden allerdings von den zuständigen Behörden unterschlagen, als sich ein Westberliner Verfassungsschutzbeamter namens Wolfgang Kotsch - der sich bei seinem ersten Auftritt 1990 als Angehöriger der »Weststasi« vorstellte - meldete und die gefälschten Bescheide heranziehen ließ, um selbst »Eigentümer« zu werden. »Die V-Leute des kriminellen Westgeheimdienstlers Kotsch in Verwaltung und Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder«, so Hermann von Berg in mehreren Schriftsätzen, »reaktivierten die rechtswidrigen Stasiurkunden der Enteignung, weil Bergs ihnen die geforderte Erpressungssumme von einer halben Million nicht zahlten«. Nach elf Jahren läßt sich festhalten, daß dieser Fall ein Musterbeispiel für jene durch das Prinzip »Rückgabe vor Entschädigung« juristisch gestützten Begehrlichkeiten ist, die zahlreiche Westdeutsche seit der »Einheit« in Ostdeutschland sowohl für das Nationaleigentum der DDR wie für das private Eigentum ihrer Bürger entwickelten. Gestützt auf ein Recht, das allen westdeutschen Bereicherungsabsichten Vorrang vor den Ansprüchen von Ostdeutschen einräumte und gefördert durch jene westdeutschen Leihbeamten, die mit Schmutz- und Buschzulage ausgestattet in ostdeutschen Ämtern und Gerichten für die Durchsetzung dieser Ansprüche tätig wurden, vollzog sich so eine der größten Enteignungsaktionen der Geschichte. Sofern die Ostdeutschen nicht gezwungenermaßen rasch von ihren Grundstücken wichen, aus Häusern und Wochenendbungalows auszogen, ergab sich wie im Fall Hermann von Bergs ein Rattenschwanz von juristischen Auseinandersetzungen. Ein Ergebnis der Auseinandersetzungen auf diesem Schauplatz des laufenden Vereinigungskrieges ist, daß sich die Klagen über unerträgliche »Rechtszustände« in Ostdeutschland häufen. Die Statistik weist allein für das Land Brandenburg im Bereich der Verwaltungsgerichte 1994 rund 10 000 Klagen auf, heute sind es 26 000. Die Verfahren dauern Jahre, viele inzwischen ein Jahrzehnt - nach den Maßstäben der EU ist das menschenrechtswidrig. Für die Familie von Berg beginnt jetzt das elfte Jahr der rechtlichen Auseinandersetzung. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Frankfurt/ Oder beklagte vor kurzem öffentlich die Milliardenschäden durch überlange Gerichtsverfahren und erklärte: »Das lange Warten auf den Richterspruch gefährdet den Wirtschaftsstandort Brandenburg«. junge Welt befragte Professor von Berg zu seinen Erfahrungen mit dem bundesdeutschen Rechtssystem, das er mehrfach als »verwesten Rechtsmittelstaat« bezeichnet hat. Seit 1997, seitdem überregionale Zeitungen - angefangen mit der Süddeutschen Zeitung und der Frankfurter Rundschau, dann das Neue Deutschland und die junge Welt -, den Fall aufgegriffen hatten, wurde die Mischung aus lähmender Justizposse und schikanöser Provinzpolitikasterei weiter angereichert. **** F: Am 25. Januar dieses Jahres haben Sie eine Beschwerde wegen des Versagens der Kommunalaufsicht in Ihrem Fall an die zuständigen Landesminister Brandenburgs gerichtet. Ihre Söhne haben beim Rechtsausschuß des Kreistages Oder- Spree in Beeskow Beschwerde eingereicht. Seit Jahren hat die Presse, einschließlich ORB-Fernsehen, ihren Fall als exemplarisch der Öffentlichkeit vorgestellt. Gab es überhaupt keine Auswirkung? Doch. Der kriminelle Ex-Justizminister Bräutigam wurde gegangen, nachdem Sie in Ihrem Blatt das Faksimile der Dienstanweisung seines Ministerbüros veröffentlicht hatten, Bergs Fall zu unterdrücken (siehe junge Welt vom 27. 10. 1999). Stolpe war jahrelang desinformiert. Möllemann, ein unverantwortlicher Politschwätzer, wurde offenbar von Thierse gegangen. Warum sonst gab er sowohl den Vorsitz seines Bundestagsausschusses als auch sein Bundestagsmandat auf, nachdem die junge Welt seinerzeit auch den Bericht eines IM faksimiliert wiedergab, wonach Möllemann meinen Namen im Zusammenhang mit dem Spiegel-Manifest genannt hatte? Zu diesem Zeitpunkt, 1978, stand auf Landesverrat in der DDR immerhin noch die Todesstrafe. Außerdem: Thierse hat den Fall zur Abarbeitung in den zuständigen Bundestagsausschuß gegeben. F: Ihre Dokumente weisen aus, daß die Staatsanwaltschaft seit 1995 alle Eigentumsurkunden ihrer Söhne - Grundbücher, Aufbaugebietserklärung, Notation, Kreisbauamt- Beschlußausfertigungen etc. -lückenlos besaß. Diese Urkunden, die von allen befragten DDR-Fachleuten durch Zeugenaussagen bei der Kriminalpolizei bestätigt wurden, machten Ihre Söhne zu Eigentümern - wie alle anderen Schöneicher, die in der Notation aufgeführt sind. Diese Hausbesitzer blieben Eigentümer - nur ihre Söhne nicht. Insgesamt wurden im früheren Kreis Fürstenwalde 13 000 Haus- und Grundbesitzer zugunsten von Restitutionsansprüchen aus dem Westen enteignet. Diese Zahl hat Herr Kotsch selbst in einem Leserbrief an die Frankfurter Rundschau angegeben, um zu beweisen, daß es sich bei ihm nicht um eine Ausnahme handelt. Warum wurden Ihre Söhne enteignet, andere, bei denen dieselben Urkunden vorlagen, nicht? Der Geheimdienstler Kotsch hat mit einigen Stasi-Altkadern und seinen V-Leuten bei den Rechtsanwälten, mit Politikastern und Verwaltungsbürokraten, mit Regierungsunräten in den Unvermögensämtern und dem Kleingangster-Duo Fischer- Prenzlow von der vierten Kammer des Verwaltungsgerichts (VG) Frankfurt/Oder alles so hingezaubert - durch Urkundenunterdrückung, durch Grundbuchfälschung und Reaktivierung der Stasienteignungsurkunden. Über den Geheimdienstsumpf in Westberlin, aus dem Kotsch stammt, brauche ich mich nach der Auflösung des dortigen Verfassungschutzamtes - 90 blieben von 240 - ja nicht zu äußern. Das Landowsky-Diepgen-System ist korrupt und verkommen bis zum Geht-nicht-mehr - der Hinweis auf die Vorgänge um die Bankgesellschaft Berlin genügt. F: Warum sind Sie nicht zum Oberverwaltungsgericht (OVG) in Frankfurt/Oder gegangen, dessen Präsident sich so kritisch über die Rechtszustände im Land Brandenburg geäußert hat? Das hat der Gesetzgeber sehr vornehm und ganz im Sinne der deutschen »Einheit« geregelt. DDR-Bürger können sich nach dem Vermögensgesetz von Anfang der 90er Jahre nicht an das OVG wenden. Ein OVG prüft nämlich noch einmal nicht nur den Rechts-, sondern auch den Sachtatbestand, während das Bundesverwaltungsgericht an die Sachfeststellungen der ersten Instanz gebunden ist. Wenn es also unter tausend anständigen Staatsdienern nur zwei miteinander kooperierende Halunken gibt, ist es fast unmöglich, die Sachtatbestände ordinärer Kriminalität zu beweisen. Konkret: Für die Entscheidung über ein Wiederaufnahmeverfahren in meinem Fall ist genau jene vierte Kammer des VG zuständig, die zuvor mit den Ämtern die kriminellen Manipulationen gedeichselt hat. F: Die mit Ihrem Grundstück und Bauvorhaben in der DDR befaßten Behördenmitarbeiter haben vor der Kriminalpolizei alle Ihre Angaben bestätigt. Sie sprechen aber auch von kriminellen DDRlern, die beim Enteignen zugunsten Westdeutscher mitmachen. Wo sitzen die heute? Ich nenne den wichtigsten. Der Mann heißt Richter, arbeitet im
Landesamt für offene Vermögensfragen (LaRoV). Dort behauptet
er, die genannten DDR-Kollegen hätten »machtmißbräuchlich«
das Vermögensgesetz angewandt, weil sie mich als »Bauauftraggeber«
eingesetzt hätten: Ich stelle fest, wenn dieser Herr Richter recht
hätte, müßten alle Schöneicher enteignet werden,
nicht nur Bergs Söhne. Denn: Es gibt überhaupt keinen amtlichen
Vordruck in der DDR, auf welchem ein Bauherr, der selbst baut, als »Bauauftraggeber«
eingesetzt ist. Heute behaupten einige wie der Landtagspräsident von Brandenburg, Knoblich, und der neue ARoV-Chef Schottler - ein Westberliner wie alle anderen Beteiligten -, die Eigentümerurkunden, die sie unterdrückt haben, hätten alle der vierten Kammer des VG vorgelegen. Folglich hätten sie recht mit der Feststellung, Bergs hätten nie dingliche Rechte oder Nutzungsrechte besessen. Hier: Sehen Sie sich die Ausgabemitteilungen der Archive von 1997, 1999 und 2000 an: Wenn Bauakten, Kaufvertrag, ungefälschte Grundbuchauszüge etc. erst nach Abschluß aller Verfahren bei den VGn ausgehändigt wurden, wieso können die dann vorher in den Akten gewesen sein? Wo, welcher Band? Welche Seite weist das aus? Staatsanwalt Neff dokumentiert in seinem Ermittlungsverfahren gegen Schottler, daß von den 35 Blatt der durch die Kriminalpolizei dokumentierten Eigentumsnachweise gerade zwei Seiten in den Akten sind! F: Am meisten verblüfft ja die Haltung derer, die Sie »Politikaster« nennen. Aber Sie haben den Bundestagsabgeordneten Dr. Matthias Schubert, Sprecher der neuen Bundesländer der SPD-Fraktion, auf Ihrer Seite, auch Wolfgang Thierse, der jetzt nach zehn Jahren im Bundestag den Fall prüfen läßt, weil Bärbel Bohleys Bürgerbüro »Machtmißbrauch und kriminelle Willkür« der Vermögensämter in Ihrem Fall schriftlich bestätigt hat. Das bezog sich darauf, daß die Ämter und das VG Frankfurt/Oder das Bundesverwaltungsgericht über die Sach- und Rechtslage mittels der reaktivierten Manipulationen des MfS getäuscht haben. Vor allem: Was ist mit dem Landtagspräsidenten? Fragen sie den selbst: Vor drei Jahren hat er mit Dr. Schubert und SPD-Fraktionschef Birthler dafür gesorgt, daß der Kreistag einen Beschluß zur »Aufhebung des Unrechts an Bergs Söhnen« gefaßt hat. Aber zur gleichen Zeit hat der Kotsch-V-Mann Schottler im ARoV, ohne daß die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen, nämlich rechtswirksame Erbscheine, im Grundbuchamt den Nichterben Kotsch als Eigentümer eintragen lassen. Jetzt läßt Knoblich Dr. Schubert abblitzen und billigt, wenn sein Jurist Kreibig - noch ein Westberliner - Schottler die Enteignungsurkunden wie die Übereignungsurkunden der Bergs erneut, jetzt aus den Akten des Wiederaufnahmeverfahrens, entfernen läßt! Richter Fischer im VG macht da auch mit! Zur Ehre der Staatsanwaltschaft ist festzuhalten: Sie ermittelt erneut gegen Schottler und Fischer. F: Wieso sorgt der Kreistag nicht für Ordnung, wenn auch die Staatsanwaltschaft, zuletzt Staatsanwalt Wagener, bestätigt, daß »entscheidungsrelevante Urkunden nicht berücksichtigt« wurden? Das sind Grabenkämpfe des Landrates Dr. Schröter gegen Ex-Landrat Dr. Schubert - der war Konkurrent für das Amt des Landrats in Beeskow. Dr. Schröter verweigert bei der Staatsanwaltschaft einfach den Datenabgleich - ich könnte auch sagen: Er kippt der überlasteten Justiz seinen Amtsmüll hin - kein Wunder, wenn man aus einem Vorgang, der in zehn Minuten zu erledigen ist, ein zehnjähriges Verfahren durch alle Instanzen macht. Das sind rund 100 (!) Arbeitsvorgänge immensen Umfanges für Staatsanwaltschaft, Verwaltung, Vermögensämter, Verwaltungsgerichte, ordentliche Gerichte, aus einem einfachen Vorgang sind verwaltungs-, straf- und zivilrechtliche Verfahren geworden. Das Reichskammergericht in Wetzlar zu Zeiten des Heiligen römischen Reiches deutscher Nation muß eine rasende Beschleunigungsmaschine gewesen sein im Vergleich mit diesem sich im Leerlauf überschlagenden bürokratischen Rechtsmittelsystem. Kann man unsere DDR-Eingabenordnung nicht wieder einführen und ein verbindliches Begriffslexikon, damit nicht jeder bürokratische Berufstrottel seine eigene »Rechtsposition« erfinden kann? Wenn das Denken zerfällt, zerfallen die Ordnungen, oder, wer etwas gegen die Chinesen hat: Wie wäre es im Preußenjahr mit Friedrich dem Mittelgroßen: »Ein Justitiarius, der schikanieren tut, muß härter bestraft werden als ein Straßenräuber.« F: Erst war der Landrat und spätere MdB Schubert gegen Sie - warum hat er Ihnen aber vor drei Jahren schriftlich bestätigt, daß er durch die - wie Sie sagen - »kleinkriminellen Tigges und Vogler«, die nach Ihrer Aussage gemeinsam im ARoV gefälscht haben - Tigges für die Ämter, Vogler für die Gerichte, getäuscht wurde? Bitte sehr: Hier sind die Handschriften der gescheiterten Erpresser. Heute sitzt Vogler bei Dr. Schröter im Landratsamt Beeskow - Tigges arbeitet nicht mehr im ARoV -; vielleicht liegt das daran, daß ich in meinen Papieren dokumentiert habe, daß unter seiner angegebenen Adresse in Westberlin weder eine Anwaltskanzlei noch eine Wohnung existiert, sondern nur eine zerfallene Kaschemme. F: Nach Kenntnis dieser handschriftlichen Vermerke ist Dr. Schubert also umgeschwenkt? Nicht nur - er sah u. a. Grundbücher ein, war bei der Staatsanwaltschaft, hat alles eingesehen: den Ermittlungsbericht der Kriminalpolizei Frankfurt/Oder, Blatt 49 bis 85, das Ermittlungsverfahren gegen sein ehemaliges ARoV, dazu 60 Blatt Zeugenaussagen, 30 Blatt Urkundenabgleich zwischen meinem Rechtsanwalt Dr. Will und Staatsanwalt Wagener usw. (siehe Faksimiles) F: Sie haben inzwischen für sich und Ihre Frau wieder im Grundbuch die Besitzrechte gesichert. Wann, glauben Sie, setzen Sie sich endgültig als Eigentümer durch? Nach rechtskräftiger Notation der DDR sind meine Söhne Eigentümer seit 1987, und sie werden in Kürze wieder eingeschrieben sein: Die Urkundenunterdrückung ist massiv nachgewiesen, so daß sie nirgendwo mehr ignoriert werden kann, es sei denn, man sperrt die Staatsanwälte ein, die das aufgedeckt haben. Übrigens: Staatsanwalt Wagener ist - völlig von sich aus - nach Abgabe seines Ermittlungsverfahrens aus dem Justizdienst ausgeschieden. Solange die neuen Brandenburger Minister für Justiz, Inneres und Finanzen nicht in ihrem Zuständigkeitsbereich für die Unterbindung krimineller Straftaten ihrer Amts- und Funktionsträger sorgen, bin ich auf den Kleingangster Richter Fischer vom VG Frankfurt/Oder angewiesen. Dessen Vorgesetzter, der Präsident des OVG, hat mich wegen dieser Bezeichnung gerügt. Ich habe zurückgefragt, was ich nun auch schon ein Jahrzehnt lang frage, wann der sehr ehrenwerte Vorsitzende der vierten Kammer des VG, »mein lieber Freund Fischer«, mich anzeigt oder wenigstens eine einstweilige Verfügung gegen mich erläßt? F: Halten Sie Ihren Fall für einen isolierten lokalen Vorgang oder hat er mit der allgemeinen Rechtspraxis zu tun? Das sollten Sie z. B. Gregor Gysi und andere Zertreter ostdeutscher Interessen fragen: Der Jurist Gysi sagt nichts im Bundestag, wenn in den Dienstanweisungen des Bundesministeriums der Justiz eine offene Anweisung zur Regierungskriminalität gegeben wird nach dem Motto: »Egal, was Recht ist, Hauptsache Rückgabe.« (siehe Faksimile) Interview: Arnold Schölzel
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