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| Leserbrief von Gerhard Heeren an NZZ |
| Staatliches Unrecht durch die deutschen Verfassungsgerichte | |
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Mit dem Bundesgerichtsurteil vom 22. November 2000 zur Entschädigung der Opfer der Bodenreform wird von den deutschen Verfassungsrichtern erneut die Hilfestellung zum politischen Willen der staatlichen Verwertung der gesetzwidrig durchgeführten Enteignungen gegeben und dadurch die weitere Demontage des deutschen Rechtsstaates besiegelt. Diese Bundesverfassungsrichter sind durch die nicht gerechtfertigte Macht der Parteien u. a. in der Absicht zur parteikonformen Absegnung dieses staatlichen Unrechts nach Karlsruhe entsandt worden. Fern des Volkes wird die Auswahl der Bundesverfassungsrichter nur von 2,5 Prozent der Bevölkerung, vertreten durch die paar Funktionäre der Parteien, intern bestimmt. Recht wird so nur im Namen der Parteien, aber nicht im Namen des Volkes gesprochen. Die Enteignung von hilflosen Einzelnen zur Erfüllung staatlicher Aufgaben findet für alle sichtbar im strafrechtsfreien Raum statt. Diebstahl unter Bürgern oder durch den Staat als Täter wird gerichtlich unterschiedlich behandelt. Da sich die Opfer, die vom Staat bestohlenen Eigentümer, gegen die übermächtige Staatsmacht als Täter nicht wehren können, muss hier von einer Privilegierung staatsverstärkender Kriminalität durch das deutsche Bundesverfassungsgericht gesprochen werden. Als Hoffnung für die Betroffenen bleibt zur Rechtsfindung noch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Eine DPA-Meldung berichtet, dass am 24. November dieser Gerichtshof entschieden hat, dass die 1994 per Gesetz enteigneten Schlösser des ehemaligen Königs Konstantin II. von Griechenland voll entschädigt werden müssen. So können wir nur hoffen, dass zwischenzeitlich die Richter dieses Gerichtes nicht durch neue ersetzt werden, die vielleicht diese staatsverstärkende Kriminalität in ganz Europa auch privilegieren wollen. Gerhard Heeren (Partenheim, Deutschland)
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