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Chaos statt Eigentum
EU-Intervention trifft nicht nur die "Roten Barone"
Ratlos schaut Heinrich Wulfes, 59, Bauer aus dem mecklenburgischen Zirtow
und Vorsitzender des Landbundes Mecklenburg-Vorpommern, auf einen
Papierstapel mit offiziellen Anfragen aus dem Kreis seiner Privatlandwirte.
Die meisten von ihnen, die sich auf kleinen Höfen im Wiederaufbau
abrackern,
darunter Bio- und Ökobauern, Nebenerwerbslandwirte und Enteignungsopfer
der
Landwegnahmen aus der SBZ/DDR-Zeit, die ihre Betriebe wieder einrichten,
wollen wissen, ob sie es überhaupt riskieren können, bei dem
großspurig als
"größtes Privatisierungsprogramm deutscher Agrargeschichte"
propagierten
Landkauf Ost überhaupt mitzumachen. Denn zu oft schon haben die
in ihren
Dörfern so verwurzelten Landleute seit der Wende von 89/90 bittere
Enttäuschungen erlebt.
Und nun geistert seit einigen Wochen ein neues Gespenst durch die Dörfer
der
jungen Länder: die Angst vor gefährlichem Risiko beim Landerwerb
aus
Bundesbesitz und vor neuen Überraschungen in der schier
unendlichen
Geschichte der verworrenen Eigentumspolitik Ost.
Der Fall des Bauers Ulrich Goldbach und seines Vaters Siegfried aus
dem
sächsischen Bobritzsch ist typisch für das neuerliche Chaos
in der
ländlichen Szene zwischen Ostsee und Erzgebirge. Goldbach ist bisher
der
einzige Landerwerber er kaufte 1997 seine von den Kommunisten
enteigneten
Felder zurück , dem es dank eines guten Tips sozusagen in
letzter Minute
gelang, eine ihm abverlangte Nachzahlungssumme von sage und schreibe
vierzigtausend Mark für und 30 Hektar Ackerland von der Treuhandnachfolgerin
BVVG zurückzuholen. Aus purer Angst, seine einst väterlichen
Felder zum
zweiten Mal zu verlieren, hatte er sofort den vom Finanzministerium
verlangten "Nachschlag" gezahlt. Und das ohne Grund
weil für ihn die
neuerliche Nachzahlungspflicht als Geschädigter der SBZ/DDR-Enteignungen,
der überdies schon 1997 das Land kaufte, rechtlich überhaupt
nicht gilt.
Wenn auch bei Landwirt Goldbach der Bauernfang mißlang: Für
viele, so
fürchten Bauernbetreuer Wulfes und seine Kollegen, kommt die Aufklärung
über
Eichels unberechtigten Nachschlag wahrscheinlich schon zu spät:
formeller
Fristablauf des Verwaltungsakts! Der müßte dann umständlich
angefochten und
für ungültig erklärt werden.
Die Vorgeschichte: Der Bund, nach der Wende 1990 Erbe von 1,8 Millionen
Hektar "volkseigenem" Agrarland der DDR, versucht die Äcker,
Wiesen und
Wälder zum eigenen Nutzen zu verkaufen. Zwischen acht und fünfzehn
Milliarden DM könnte das Geschäft dem Fiskus einbringen. Aber
auf dem
unverdienten Glück scheint kein Segen zu liegen. Im Bundesbahnhof
für
Eigentumsverschiebung entgleist ein Zug nach dem anderen. Und jetzt
droht
ein Chaos, wie es in der Europäischen Union einmalig sein dürfte.
Denn die
sogenannte Privatisierung der jetzigen und der vorigen Bundesregierung
rief
die EU-Wettbewerbshüter gleich mehrfach auf den Plan.
Zum ersten gelten die von 1995 bis 2000 von Bonn geforderten und von
den
Käufern auch bezahlten, um über die Hälfte des Wertes
vergünstigten
Landkaufpreise nur für frühere Geschädigte, nicht aber
aus Gründen des
fairen Wettbewerbs für die sonstigen Erwerber, insbesondere
nicht für die
von deutschen Politikern und Ämtern merkwürdigerweise vorrangig
bedachten
Ex-Funktionäre der früheren DDR-Agrarkombinate (LPG). Brüssel:
"Keine
Sonderrechte für die roten Barone!" Die Folge: Saftige Nachzahlungen
werden
fällig für rund 90 Prozent der Erwerber, nicht allerdings
für Bauern wie
Ulrich Goldbach, die vor 1999 gekauft hatten und als Enteignungsopfer
ihr
eigenes Land auch gratis so die EU-Kommission hätten
zurückerhalten
dürfen, ohne daß dies ein Wettbewerbsverstoß wäre.
Zum zweiten läuft gegen das durch Intervention der EU geplatzte
und
daraufhin von der Bundesregierung hastig neu zusammengeflickte
"Flächenerwerbsprogramm" beim Europäischen Gericht
in Luxemburg eine
aussichtsreiche Klage, die für die deutsche "Aktionsgemeinschaft
Recht und
Eigentum" der renommierte Europarechtler Prof. Dr. Pechstein als
Prozeßbevollmächtigter führt. Scheitert das neue deutsche
Flächenerwerbsprogramm aus Gründen des EU-Wettbewerbsrechts
und hierfür
spricht einiges , so müssen alle inzwischen abgeschlossenen
Kaufverträge
womöglich aufwendig rückabgewickelt werden.
Schon haben zehn neutrale Rechtswissenschaftler die neuen Kaufinteressenten
vor den Risiken des Landerwerbs Ost gewarnt. Das Gefährlichste
dabei ist:
Die Käufer verlieren im Ernstfall nicht nur ihren finanziellen
Einsatz und
die inzwischen getätigten Investitionen. Das nunmehr zur Anwendung
kommende
Europarecht kennt auch nicht den Schutz des gutgläubigen Erwerbs
beim Erwerb
von Land und Immobilien. Das heißt, daß zumindest alle Beihilfen
zurückgefordert werden könnten. Kein Wunder also, daß
im Osten die Sorge vor
neuen Risiken beim Landerwerb umgeht. Zum Rechtschaos kommt für
Investoren
in Agrarland nun auch noch die nackte Existenzangst Manfred Graf v.
Schwerin
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