Presseinfo
Das Ostpreußenblatt
Landkauf Ost:

Chaos statt Eigentum

EU-Intervention trifft nicht nur die "Roten Barone"
Ratlos schaut Heinrich Wulfes, 59, Bauer aus dem mecklenburgischen Zirtow
und Vorsitzender des Landbundes Mecklenburg-Vorpommern, auf einen
Papierstapel mit offiziellen Anfragen aus dem Kreis seiner Privatlandwirte.
Die meisten von ihnen, die sich auf kleinen Höfen im Wiederaufbau abrackern,
darunter Bio- und Ökobauern, Nebenerwerbslandwirte und Enteignungsopfer der
Landwegnahmen aus der SBZ/DDR-Zeit, die ihre Betriebe wieder einrichten,
wollen wissen, ob sie es überhaupt riskieren können, bei dem großspurig als
"größtes Privatisierungsprogramm deutscher Agrargeschichte" propagierten
Landkauf Ost überhaupt mitzumachen. Denn zu oft schon haben die in ihren
Dörfern so verwurzelten Landleute seit der Wende von 89/90 bittere
Enttäuschungen erlebt.

Und nun geistert seit einigen Wochen ein neues Gespenst durch die Dörfer der
jungen Länder: die Angst vor gefährlichem Risiko beim Landerwerb aus
Bundesbesitz – und vor neuen Überraschungen in der schier unendlichen
Geschichte der verworrenen Eigentumspolitik Ost.
Der Fall des Bauers Ulrich Goldbach und seines Vaters Siegfried aus dem
sächsischen Bobritzsch ist typisch für das neuerliche Chaos in der
ländlichen Szene zwischen Ostsee und Erzgebirge. Goldbach ist bisher der
einzige Landerwerber – er kaufte 1997 seine von den Kommunisten enteigneten
Felder zurück –, dem es dank eines guten Tips sozusagen in letzter Minute
gelang, eine ihm abverlangte Nachzahlungssumme von sage und schreibe
vierzigtausend Mark für und 30 Hektar Ackerland von der Treuhandnachfolgerin
BVVG zurückzuholen. Aus purer Angst, seine einst väterlichen Felder zum
zweiten Mal zu verlieren, hatte er sofort den vom Finanzministerium
verlangten "Nachschlag" gezahlt. Und das ohne Grund – weil für ihn die
neuerliche Nachzahlungspflicht als Geschädigter der SBZ/DDR-Enteignungen,
der überdies schon 1997 das Land kaufte, rechtlich überhaupt nicht gilt.

Wenn auch bei Landwirt Goldbach der Bauernfang mißlang: Für viele, so
fürchten Bauernbetreuer Wulfes und seine Kollegen, kommt die Aufklärung über
Eichels unberechtigten Nachschlag wahrscheinlich schon zu spät: formeller
Fristablauf des Verwaltungsakts! Der müßte dann umständlich angefochten und
für ungültig erklärt werden.

Die Vorgeschichte: Der Bund, nach der Wende 1990 Erbe von 1,8 Millionen
Hektar "volkseigenem" Agrarland der DDR, versucht die Äcker, Wiesen und
Wälder zum eigenen Nutzen zu verkaufen. Zwischen acht und fünfzehn
Milliarden DM könnte das Geschäft dem Fiskus einbringen. Aber auf dem
unverdienten Glück scheint kein Segen zu liegen. Im Bundesbahnhof für
Eigentumsverschiebung entgleist ein Zug nach dem anderen. Und jetzt droht
ein Chaos, wie es in der Europäischen Union einmalig sein dürfte. Denn die
sogenannte Privatisierung der jetzigen und der vorigen Bundesregierung rief
die EU-Wettbewerbshüter gleich mehrfach auf den Plan.

Zum ersten gelten die von 1995 bis 2000 von Bonn geforderten und von den
Käufern auch bezahlten, um über die Hälfte des Wertes vergünstigten
Landkaufpreise nur für frühere Geschädigte, nicht aber –aus Gründen des
fairen Wettbewerbs – für die sonstigen Erwerber, insbesondere nicht für die
von deutschen Politikern und Ämtern merkwürdigerweise vorrangig bedachten
Ex-Funktionäre der früheren DDR-Agrarkombinate (LPG). Brüssel: "Keine
Sonderrechte für die roten Barone!" Die Folge: Saftige Nachzahlungen werden
fällig für rund 90 Prozent der Erwerber, nicht allerdings für Bauern wie
Ulrich Goldbach, die vor 1999 gekauft hatten und als Enteignungsopfer ihr
eigenes Land auch gratis – so die EU-Kommission – hätten zurückerhalten
dürfen, ohne daß dies ein Wettbewerbsverstoß wäre.

Zum zweiten läuft gegen das durch Intervention der EU geplatzte und
daraufhin von der Bundesregierung hastig neu zusammengeflickte
"Flächenerwerbsprogramm" beim Europäischen Gericht in Luxemburg eine
aussichtsreiche Klage, die für die deutsche "Aktionsgemeinschaft Recht und
Eigentum" der renommierte Europarechtler Prof. Dr. Pechstein als
Prozeßbevollmächtigter führt. Scheitert das neue deutsche
Flächenerwerbsprogramm aus Gründen des EU-Wettbewerbsrechts – und hierfür
spricht einiges –, so müssen alle inzwischen abgeschlossenen Kaufverträge
womöglich aufwendig rückabgewickelt werden.

Schon haben zehn neutrale Rechtswissenschaftler die neuen Kaufinteressenten
vor den Risiken des Landerwerbs Ost gewarnt. Das Gefährlichste dabei ist:
Die Käufer verlieren im Ernstfall nicht nur ihren finanziellen Einsatz und
die inzwischen getätigten Investitionen. Das nunmehr zur Anwendung kommende
Europarecht kennt auch nicht den Schutz des gutgläubigen Erwerbs beim Erwerb
von Land und Immobilien. Das heißt, daß zumindest alle Beihilfen
zurückgefordert werden könnten. Kein Wunder also, daß im Osten die Sorge vor
neuen Risiken beim Landerwerb umgeht. Zum Rechtschaos kommt für Investoren
in Agrarland nun auch noch die nackte Existenzangst Manfred Graf v. Schwerin

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