Staatshehlerei Enteignungen
Presse
PDS vom 10.07.2000
Entschädigungslose Enteignung von Bodenreformland endlich stoppen!

Meldung der Bundestagsfraktion:

Anlässlich ihres Treffens am 03. Juli 2000 in Schwerin verurteilten die Vorsitzenden und Sprecherinnen der PDS in den Petitionsausschüssen des Bundestags und der Landtage die fortgesetzten entschädigungslosen Enteignungen von Bodereformeigentum in den neuen Ländern. Übereinstimmend erklären sie:

Hier liegt ein eklatanter Grundrechtsverstoß vor. Hier geschieht nicht nur im Einzelfall Unrecht. In weiten Teilen der ostdeutschen Bevölkerung wird das Vertrauen in den Rechtsstaat nachhaltig erschüttert. Am 3. Oktober sind zehn Jahre seit der Vereinigung vergangen. Es ist an der Zeit, zumindest die gröbsten Fehler endlich zu korrigieren. Die jetzigen Regelungen zum Bodenreformland gehören vielleicht nach Absurdistan, nicht aber in das vereinigte Deutschland. Sie müssen im Rahmen einer notwendigen Bereinigung von Ungerechtigkeiten und Ungereimtheiten der Vereinigung aufgehoben werden.

Bodenreformland war in der sowjetischen Besatzungszone und in der DDR einzelnen Bauern übertragen worden. Das Eigentum war vererblich, unterlag aber staatlichen Beschränkungen. Diese Beschränkungen wurden durch Gesetz der Volkskammer der DDR vom 6. März 1990 aufgehoben. Seit dem 3. Oktober 1990 genossen die Eigentümer den Eigentumsschutz des Grundgesetzes. Durch das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 22. Juli 1992 wurden dann Erben der Eigentümer von Bodenreformgrundstücken vielfach ver-pflichtet, ihr Eigentum unentgeltlich an den Fiskus des jeweiligen Bundeslandes zu übertragen, wenn bei Einhaltung der vor 1990 geltenden nunmehr "pauschaliert nachgezeichneten" Bestimmungen des DDR-Bodenreformrechts die Grundstücke an den damaligen staatlichen "Bodereformfonds" hätte zurückgeführt werden müssen. Haben die Erben das Land inzwischen verkauft, müssen sie den erzielten Erlös an den Fiskus zahlen. Das ist eine der makabersten Blüten der Vereinigung: Individuelles Eigentum wird Privaten entschädigungslos entzogen und dem Staat übertragen. Noch in der DDR vorgenommene Korrekturen des Bodenrechts werden zurückgenommen, um nachträglich dem DDR-Recht Geltung zu verschaffen. Das ist absurd. Und das war und ist ein eindeutiger Verstoß gegen Artikel 14 des Grundgesetzes.

Besonders hart sind diejenigen Erben von Bodenreformland betroffen, die vom Verkaufserlös die Kosten für die Sanierung oder Renovierung ihrer Wohnhäuser bestritten. Sie laufen jetzt Gefahr, ihre Häuser verkaufen zu müssen, um die Ansprüche des Fiskus befriedigen zu können. Im Ergebnis verlieren sie nicht nur das Bodenreformland, sondern auch noch das Dach über dem Kopf.

Das Vermögensrechtsänderungsgesetz von 1992 und die zu ihm erfolgte Rechtsprechung waren in Unkenntnis der Rechtslage in der DDR davon ausgegangen, dass Bodenreformland nicht vererblich war. Der Bundesgerichtshof hat seinen Irrtum inzwischen eingestanden, daraus aber keine Konsequenz gezogen. Demgegenüber hat das Landgericht Leipzig in einer mutigen Entscheidung der verfassungswidrigen, weil entschädigungslosen Enteignung eine Absage erteilt. Weitere Gerichtsentscheidungen stehen noch aus Inzwischen wenden sich immer mehr Menschen an die Petitionsausschüsse der neuen Länder und des Bundes. Es muss dringend Abhilfe geschaffen werden!

Heidemarie Lüth (Vorsitzende des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestags
Dr. Ulrike Bretschneider (Sprecherin der PDS im Petitionsausschuss des Sächsischen Landtags)
Anne Koburger (Sprecherin der PDS im Petitionsausschuss des Landtags von Mecklenburg-Vorpommern)
Barbara Knöfler (Vorsitzende des Petitionsausschusses des Landtags von Sachsen-Anhalt)
Cornelia Nitzpon (Sprecherin der PDS im Petitionsausschuss des Thüringischen Landtags)

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