Staatshehlerei Enteignungen
Presse
Die Tageszeitung junge Welt am 26. Juni
Europäischer Gerichtshof nimmt Beschwerde gegen Enteignungen in Ostdeutschland an

 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg hat eine Musterbeschwerde gegen die Enteignung eines ostdeutschen Geschwisterpaares durch das Gesetz zur »Abwicklung der Bodenreform« für zulässig erklärt. Wie Beate Grün, Rechtsanwältin und Privatdozentin an der Universität Erlangen-Nürnberg und Vertreterin der Beschwerdeführer, jetzt mitteilte, wird der Gerichtshof den Fall bereits am 18. September mündlich verhandeln.

Hinter der Beschwerde stehen Initiativen, die seit 1994 gegen das Enteignungsunrecht in Ostdeutschland kämpfen: Der in Sachsen-Anhalt ansässige Verein gegen die Abwicklung der Bodenreform und der Verein zur Verteidigung der Bodenreform in Mecklenburg-Vorpommern, außerdem eine neugegründete Initiative im Land Brandenburg. Sie wenden sich gegen das 1992 vom Deutschen Bundestag verabschiedete Gesetz zur sogenannten »Abwicklung der Bodenreform«, durch das bislang etwa 70000 private Erben von Bodenreformland zugunsten der zupackenden öffentlichen Hände entschädigungslos um ihr Grundstückseigentum gebracht wurden.

Im Einigungsvertrag war noch festgelegt worden, daß das bestehende Privateigentum aller Bürger, einschließlich das der Bodenreformerben, uneingeschränkt respektiert wird. Im Gesetz von 1992 wurde dagegen festgelegt, daß nur diejenigen Erben von Bodenreformland ihr Eigentum behalten dürfen, die am 15. März 1990 in der Land-, Forst- oder Nahrungsgüterwirtschaft der ehemaligen DDR tätig waren.

Mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes sei die Hoffnung größer geworden, daß der Gesetzgeber seine Entscheidung von 1992 zurücknehmen muß, meinte Werner Döring, Vorstand des sachsen-anhaltinischen Vereins, am Mittwoch gegenüber junge Welt.


* Kontakt zum Verein gegen die Abwicklung der Bodenreform: Tel. 03473/816868 bzw. 0391/8226559. Informationen im Internet unter www.neubauernerben.de


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