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Offener Brief an Frau Dr. Merkel

DR. JUR. UDO MADAUS
51109 Köln
Ostmerheimerstr. 198
Tel: 0221-8998-512
4. April 2000

Offener Brief

Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,

in Ihrem Brief vom 23.3.2000 an Herrn Herrn Nilges von dem ich Kenntnis erhielt, möchte ich sachlich Stellung nehmen. Außerordentlich bedauerlich ist es, daß Sie sich als Parteivorsitzender der CDU solcher Falschdarstellungen bedienen. Ich hoffe, daß Sie - nachdem Sie die historischen Tatsachen zur Kenntnis genommen haben - diese nicht wiederholen.

Sie schreiben: "Die entschädigungslosen Enteignungen von 1945 - 1949 war und ist sicherlich Unrecht". Tatsache ist: Die Enteignungen 1945 - 1949 waren nicht nur Unrecht, sondern von internationalen Menschenrechtskonventionen, internationalen Juristenkongressen von der ganzen westlichen Welt, sowie 1960 vom Deutschen Bundestag (Vorsitz Prof. Carlo Schmid) als Verbrechen gebranntmarkt worden, die "nie und nimmer anerkannt werden" (so wörtlich aus dem Protokoll).

Sie schreiben: "Anzuerkennen ist auch die Unmöglichkeit, Recht zu schaffen, in dem altes Unrecht durch neues Unrecht ersetzt wird". Tatsache ist: Die Unmöglichkeit Recht zu schaffen ist niemals "anzuerkennen". "Recht steht vor Politik und niemals umgekehrt" (G. Stresemann). Das Recht sollte immer durchsetzbar sein. Es geht bei der Wiedergutmachung der kommunistischen Konfiskationen den Betroffenen und allen, die an unseren Rechtsstaat glauben nicht um "neues Unrecht", indem die erworbenen Rechte anderer geschädigt werden, sondern einzig und allein um die Vermögenswerte, die von Rechten Dritter frei und verfügbar sind. D.h., es geht nur um das gestohlene Eigentum, das vom Fiskus vereinnahmt wurde. Das, sehr geehrte Frau Dr. Merkel haben zig-mal alle Verbände, die die Betroffenen vertreten, der Bundesregierung und den politischen Parteien verbindlich erklärt. Es ist also falsch und unverantwortlich hier eine "klare Rechtsauffassung infrage zu stellen".

Sie schreiben: "Für die Glaubwürdigkeit der neuen Gesellschaftsordnung und das Vertrauen in den Rechtsstaat ist die lnfragestellung der gesetzten Rechtsnormen von verhängnisvoller Wirkung". Tatsache ist: Die Glaubwürdigkeit hat die ehemalige Bundesregierung unter Dr. Kohl untergraben, indem sie die Wahrheit um die Enteignungen 1945 - 1949 nach der Wende bis heute verschwiegen, ja sogar verfälscht hat. Damit hat sie auch das Vertrauen in Ihre Partei und in den Rechtsstaat sträflich untergraben. Sowohl Präs. Gorbatschow, einschließlich seiner Mitarbeiter, wie auch Präs. Bush, die Außenminister Baker, Genscher, Kwizinski, Schewardnadse, als auch der Verhandlungsführer der DDR, G. Krause, haben bekundet, daß es keine Vorbedingung der Sowjet-Union und der DDR gegeben hat, der man folgen mußte, um die Wiedervereinigung zu ermöglichen. Das ist historisch erwiesen!

Sie schreiben: "Nicht nur in der gemeinsamen Erklärung v. 15.6.90, sondern auch im Einigungsvertrag, bei der Änderung des Art. 143 GG wurde über die Anerkennung der Bodenreform entschieden. Tatsache ist: Entschieden wurde, daß die Enteignungen 1945 - 1949 nicht mehr rückgängig zu machen sind, was logisch ist; denn nach 45 Jahren kann man alles nicht mehr rückgängig machen. Man kann aber zurückgeben. Allerdings war es der Wille der Bundesregierung selbst, Großgrundbesitz und Industrieanlagen nicht mehr zurückzugeben und nicht zu entschädigen. Dies beschloß bereits Anfang März 1990 eine von Dr. Kohl eingesetzte Expertenkommission (s. "Deutsche Einheit", Dokumentation zur Deutschlandpolitik / s.S. 989). Im April 1990 erklärte auch Dr. Schäuble: "die Bundesregierung solle kein Interesse daran zeigen, entstandene Eigentumsverhältnisse in der DDR wieder rückgängig zu machen (s. "Deutsche Einheit", S. 148). Äußerungen über die Verwendung des "Volkseigentums" zur Bezahlung der hohen Wiedervereinigungskosten liegen von: Th. Waigel, Hausmann, Diepgen, Kiechle u.a. vor. Dem Deutschen Bundestag und der DDR-Volkskammer wurden die angebliche Bedingung als "Conditio sie qua non" der Wiedervereinigung quasi einsuggeriert (so G. Krause und Gies), was die Abstimmung im Parlament über den Einigungsvertrag wesentlich beeinflußte.

Sie schreiben: "Behauptungen, daß von ehemals sowjetischer Seite bei den Verhandlungen über die deutsche Einheit der Ausschluß von Grundstücksrückübertragungen nicht gefordert worden sei, sind deshalb aus meiner Sicht schlechtweg nicht nachvollziehbar. " Tatsache ist: Was für Sie, sehr geehrte Frau Dr. Merkel nicht nachvollziehbar ist, mag ja stimmen, entspricht aber nicht den historischen Tatsachen, mit denen Sie sich wohl oder übel anfreunden müssen, wenn Sie eine "christliche" Partei führen. Wollen Sie die Aussagen der o.g. honorigen Politiker etwa der Lüge bezichtigen? Präsident Gorbatschow und Prof. G. Krause sind bereit - wie sie erklärt haben - vor einem deutschen Gericht unter Eid auszusagen.

Sie schreiben: "Die Sowjet-Union und die DDR haben 1990 von Anfang an, sowohl bei dem 2+4 Abkommen als auch beim Einigungsvertrag mit allem Nachdruck auf die Unumkehrbarkeit der Enteignungen im Zusammenhang mit der Bodenreform bestanden. " Tatsache ist: Wie schon gesagt; ist vieles nicht mehr umkehrbar, was 1945 - 1949 geschah. Aber nie war die Rede, die Konfiskationen/Enteignungen 1945 - 1949 "in Toto" als gegeben hinzunehmen. Lesen Sie bitte die Ausführungen von Gorbatschow ("Wie es war"), die Interviews mit de Maiziere 1990 die Protokolle (veröffentlicht in "Deutsche Einheit") und Genscher "Erinnerungen" u.s.w. Die Weichen für die Nichtrückgängigmachung/Nichtrückgabe wurden bereits im März 1990 (s.o.) gestellt, d.h. vor Beginn der 2+4 Verhandlungen und vor den DDR- Verhandlungen. Um das Märchen von der Sowjet-Bedingung aufrechtzuerhalten, wurde nachweislich die TASS-Erklärung und das "Aide-Memoire" (April 1990) verfälscht. Die sowjet. Rehabilitations-Erlasse von 1989/1990, die eine Wiedergutmachung allen stalinistischen Unrechts vorsahen, wurden von der ehemaligen Bundesregierung unterschlagen.

Sie schreiben: "Aus den auch der jetzigen Bundesregierung vorliegenden Dokumente geht zweifelsohne hervor, daß die ehemalige Sowjet-Union die Unterzeichnung der 2+4 Verträge von der Überreichung eines Briefes, in dem ausdrücklich Bezug auf die Deutsch-deutschen Erklärungen vom 15.6.1990 Bezug genommen wurde, abhängig gemacht hat". Tatsache ist: Es gibt kein Dokument die das, was Sie behaupten, beweisen. Die UdSSR wollte, was auch die Westalliierten 1949 getan haben, für die Zeit ihrer Besatzungshoheit die lndemnität um nicht von deutschen Gerichten evtl. belangt zu werden. Im übrigen stand das Vorgehen der deutschen Kommunisten zwischen 1945 - 1949 vielfach im Widerspruch mit dem Potsdamer Abkommen und anderen Alliierten Kontrollratsvereinbarungen, für die sie nicht die Verantwortung übernehmen wollten. Die UdSSR hat 1990 klar zum Ausdruck gebracht, daß sie auf die Einhaltung der alliierten Beschlüsse besteht. Sie meinte damit: keine Wiedergutmachung an Nazi- und Kriegsverbrecher. Mehr nicht! (s. TASS-Erklärung) Übrigens: der Text des gemeinsamen Briefes der beiden Außenminister an die Sowjet- Union spricht in der offiziell anerkannten Rückübersetzung ( s. auch Gorbatschow "Wie es war", s.S. 123) von "Entschädigungsmaßnahmen" nicht von "Ausgleichsleistung"!

Sie schreiben: 'Zu erinnern ist auch daran, daß die bundesdeutsche Seite damals in der gemeinsamen Erklärung (15.6.90) zur Regelung offener Vermögensfragen nur den Begriff "Ausgleichsleistungen"nicht aber "Entschädigungen"durchsetzen konnte. Tatsache ist: daß das, verehrte Frau Dr. Merkel, die Spitze der Unwahrheit ist! Sie wissen genau, wem die Änderung von ursprünglichen "Entschädigungsleistungen" in "Ausgleichsleistungen" zuzuschreiben ist: Dr. Schäuble. Er hat in seinem Buch "Der Vertrag" sich selbst dieses "Verdienst" zugeschrieben. Es kann also keine Rede sein, daß die Bundesregierung gegen UdSSR oder DDR nur den Begriff "Ausgleichsleistungen" durchsetzen konnte.

Sie schreiben: "Deshalb ist es meiner Ansicht nach vertretbar, an den gesetzlichen Vereinbarungen zur Unumkehrbarkeit der Bodenreform, festzuhalten, zumal eine durchaus vemünftige Kompromißlösung gefunden werden konnte, die mit einer fairen Behandlung sowohl derer, die auf den fraglichen Flächen bereits jahreiang ansässig sind als auch früheren Eigentümem, denen akzeptable Rückkaufchance eröffnet wurden, einhergeht".

Tatsache ist: Es ist nicht nur über die Bodenreform zu sprechen, sondern über die viel größere Anzahl der Tausenden industriellen, gewerblichen und privaten Konfiskationen/ Enteignungen 1945 - 1949, die zum großen Teil sogar gegen den ausdrücklichen Willen der sowj. Besatzungsmacht geschehen. Hier gibt es weder ein "Flächenerwerbsprogramm" noch irgendwelche bevorzugte Rückkaufchancen. Das dürften Sie wissen und auch wissen, daß hier ein eklatanter Verstoß gegen Art. 3 GG unserer Verfassung besteht. Von fairen und vernünftigen Lösungen zu sprechen, ist geradezu ein Hohn: Über die "Wertschere" der Wiedergutmachung vor 1949 und nach 1949 wird das Bundesverfassungsgericht noch entscheiden.

Sie schreiben: "Umso bedauerlich ist, daß der durch mehrere Gerichtsurteile gestützte Konsens durch erneute Thematisierung der Bodenreform immer wieder in Frage gestellt wird." Tatsache ist: Es ist kein Konsens, wenn ein jahrzehntelang verurteiltes Verbrechen an einer bestimmten "Klasse" nämlich der, die etwas hatte, durch unlautere Methoden der ehemaligen Bundesregierung besiegelt wurde. Die Thematisierung wird solange aufrechterhalten bleiben, solange nicht "die Wahrheit auf dem Tisch liegt" und das Recht nicht auf Wahrheit beruht. Was die Bundesverfassungsgerichtsurteile wirklich besagen, so schlage ich vor, daß Sie namhafte Verfassungsrechtler befragen oder sich die Protokolle zu den Anhörungen zum EALG vorlegen lassen. Die von der CDU in den letzten Monaten ständig geforderte "Glaubwürdigkeit" muß auch bei diesem Skandal wiederhergestellt werden. Ich darf an Ihre eigenen Worte vor wenigen Tagen erinnern:

'Zur Herstellung der Glaubwürdigkeit gehört mehr als viele Worte". Bitte handeln Sie.

Mit bestem Gruß

gez. U. Madaus

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