| Presse |
| ,Ostthüringer Zeitung 22.02.2001 |
| »Ich wollte vor allen Dingen Pionier sein« | |
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Richter Schneider kritisiert in einem Schreiben an das Thüringer Justizministerium, die ihm vorgelegte Anklageschrift sei eine Anhäufung von »vage aufgestellten und vielfach unbewiesenen Behauptungen«. Der ganze Prozess sei »keine Musterleistung unserer demokratischen Justiz«. Es entstehe der Eindruck, der Hauptzweck des Verfahrens sei »nicht die Bestrafung der Angeklagten, sondern die Einziehung des großen Vermögens«. Auf den Freispruch des Landgerichts Gera hin beantragt die Staatsanwaltschaft die Revision des Urteils. Vom Oberlandesgericht Erfurt wird im Februar 1950 die erstinstanzliche Verurteilung Franz Ittings senior und seines Sohnes Franz durch das Landgericht Rudolstadt im Wesentlichen bestätigt. Noch am gleichen Tage informiert die Staatsanwaltschaft den SEDLandesvorstand über die abschließende Verurteilung der Ittings . . . Nach 14 Monaten Untersuchungshaft verlassen Franz Itting senior und sein Sohn Franz das Gefängnis. Ihr Besitz bleibt beschlagnahmt. Die Erfurter Richter haben formuliert, es gehe vor allem um »die Abwendung der Gefahr, die darin liegen würde, wenn ein namhaftes Vermögen in den Händen solcher Personen verbleibt, die den Nazismus unterstützt haben«.* Franz Itting beabsichtigte bereits bei der Gründung des EWerkes in Probstzella, seinen Betrieb eines Tages im Rahmen einer Verstaatlichung der Energieversorgung abzugeben. Aber nicht auf diese Weise - und nicht an einen solchen Staat. Als ihm sein Anwalt steckt, dass mit erneuter Verhaftung und seinem »Verschwinden« in Sibirien zu rechnen sei, gibt Franz Itting auf: Im Juli 1950 flüchtet der 74-jährige Mann aus Probstzella in Thüringen nach Ludwigsstadt in Bayern. Die beiden Orte sind fünf Kilometer voneinander entfernt . . . Franz Itting im Brief an Herrn P. vom September ´50: »Glauben denn die Menschen, die solch ungeheures Unrecht tun, daß damit der Menschheit Heil gebracht wird? Humanität, Moral, Recht und Wahrheit und wahrhaft soziale Gestaltung ist von diesen Menschen zerschlagen worden. Tiefste Verletzungen der einfachsten Menschenrechte sind an die Stelle alles Edlen getreten. Ich, der ich ein ganzes Menschenleben lang für Wahres und Edles kämpfte, bin zutiefst ergriffen von dem großen Kultur- und Sozialrückgang und von den unsäglichen Leiden, die die Menschen durchzustehen haben. Nun, man kann nur auf die Gerechtigkeit und Gott vertrauen und man darf nicht verzagen. Aus diesem Vertrauen muß man Freude und Kraft schöpfen.«* 1951 weiht Franz Itting in Ludwigsstadt ein neues Firmengebäude ein. Darin befinden sich auch kleine Betriebswohnungen - niedrige Räume mit Einbauschränken. Hier wohnen fortan die Familie Itting sowie die engsten Mitarbeiter. Die Itting-Werke werden in den Folgejahren zum größten Betrieb in Ludwigsstadt. Franz Itting arbeitet noch mit 90 Jahren in der Firma, einer von 250 Beschäftigten.* Ein viertel Jahr vor seiner Flucht in den Westen schrieb der enteignete Franz Itting seiner Tochter Sonja, er wolle weiter kämpfen: ». . . und wenn wir wider Erwarten nichts erreichen, dann müssen wir eben warten, bis die Einheit Deutschlands kommt und Wahrheit, Gesetz und Gerechtigkeit wieder einzieht.« 1967 ist Franz Itting in Ludwigsstadt gestorben. 1990 hoffen seine beiden noch lebenden Kinder, Sonja und Irmgard, dass mit der Wiedervereinigung Deutschlands »Wahrheit, Gesetz und Gerechtigkeit wieder einzieht«. Im August ´90 stellen sie, gemeinsam mit weiteren Erben, einen Antrag auf Rückgabe oder Entschädigung des enteigneten Vermögens. Ziel der Itting-Töchter ist es, das frühere »Haus des Volkes« wieder seiner ursprünglichen Bestimmung gemäß aufleben zu lassen, nachdem es in 40 Jahren DDR zweckentfremdet, vernachlässigt und durch Umbauten verschandelt worden ist. So soll wenigstens ein Teil des Lebenswerkes ihres Vaters gerettet werden, seine soziale Idee fort leben. Das dafür notwendige Geld soll zum einen durch die nunmehr überfällige Entschädigung für das enteignete Elektrizitätswerk aufgebracht werden, zum anderen durch Verkäufe der rund 20 ehemaligen IttingHäuser - Werkswohnungen und so genannte Bezirksstellen - die man hofft zurückzubekommen.* Die Verurteilung der Ittings wird 1993 per Gerichtsbeschluss »für rechtsstaatswidrig erklärt und aufgehoben«. Die Verurteilten sind somit rehabilitiert. Die Einziehung ihres Vermögens »diente ersichtlich politischer Verfolgung«, heißt es im Rehabilitierungsbeschluss. Es dauert Jahre, bis vom Thüringer Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (LAROV) ein Bescheid ergeht, wie man einen Teil des Ittingschen Vermögens zurückzugeben gedenke. Sonja Itting-Enke, die für die Mehrheit der Erbengemeinschaft das Verfahren voran bringen will, fühlt sich in dieser Zeit ohnmächtig der Willkür der Ämter ausgeliefert. Die 1930 geborene Itting-Tochter opfert diesem Kampf zahllose Stunden des ihr verbleibenden Lebens. 1993 erklärt sie ihr Vorhaben in zwei Regionalzeitungen: »Wir sind keine Aasgeier - Probstzella und das Haus des Volkes sollen leben . . .«, schreibt sie. Sie bittet Bundeskanzler Kohl um Hilfe, schreibt an Stiftungen. Erfolglos. - Einige Interessenten, die das ehemalige Hotel besichtigen, winken letztlich alle ab: zu hohe Investitionskosten, ungeklärte Eigentumsverhältnisse, unsinnige Umbauten aus der DDRZeit . . . Durch einen von ihr im Rückgabeverfahren beauftragten Rechtsanwalt sieht sich Sonja Itting-Enke falsch beraten, belogen und hintergangen, ausgetrickst. Im Frühjahr ´98 übernehmen ein Rechtsanwalt aus Saalfeld und einer aus Frankfurt (Main) den verzwickten Fall und können schon bald erste Erfolge aufweisen. Anfang ´99 wird durch das LAROV eine Reihe von Grundstücken an die Erbengemeinschaft Itting zurückgegeben, jedoch handelt es sich hierbei zunächst um relativ wertlose Wiesen, Wälder und Äcker. Nach zehn Jahren Bearbeitungszeit (!) erhalten die Erben im Sommer 2000 einen knappen Bescheid des LAROV: Die Enteignung des E-Werkes samt Werkswohnungen und Bezirksstellen sei »aufgrund des sowjetischen Besatzungsrechts« ergangen. »Eine Rückübertragung der enteigneten Vermögenswerte ist daher ausgeschlossen.« Nun muss das Verwaltungsgericht Gera über den Widerspruch der Erben Franz Ittings entscheiden.* Das in der DDR herunter gewirtschaftete Elektrizitätswerk Itting hat man Anfang der 90-er Jahre noch einmal ausgeplündert und schließlich verlassen. Die Werkshäuser und Bezirksstellen sind zum Teil noch in der DDR weiter verkauft worden, zum Teil hat man sie nach 1990 als »ungeklärtes Eigentum« verfallen lassen. Elf Jahre »Nervenmühle«. Recherchen, Anfragen, Nachfragen. Gespräche,
Diskussionen, Streitigkeiten. Über 150 000 Mark Anwaltskosten. - Sonja
Itting-Enke hat den Plan, das »Haus des Volkes« zu retten, aufgegeben.
Sie hofft, am Ende nicht noch »die Beseitigung der Trümmer« bezahlen
zu müssen. Sie hofft, wenigstens das verauslagte Geld zurückzubekommen.
Sie hofft, ihre letzten Jahre in ihrem Elternhaus in Probstzella leben
zu können, ohne es vorher kaufen zu müssen. |
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