|
"Herrenloses Gut" ging in die provisorische
Verwaltung der sowjetischen Militäradministration über.
Insbesondere der letzte Punkt des Befehls Nr. 124 öffnete willkürlichen
Enteignungen natürlich Tür und Tor.
Zunächst jedoch blieb alles ruhig, im Plauener Rathaus herrschte
Unklarkeit darüber, wie der Befehl Nr. 124 überhaupt umzusetzen
wäre. Deshalb wartete man zunächst nähere Erläuterungen
ab. Am 16. November 1945 veröffentlichte die Landesverwaltung einen
"Aufruf an die Bevölkerung des Bundeslandes Sachsen",
in dem der zu verfolgende Personenkreis konkretisiert wurde und der
zugleich als Ausführungsbestimmung für die Kommunalverwaltungen
gedacht war. Nach dem Aufruf fielen unter Punkt 1 b) des Befehls Nr.
124 Personen, die:
a) vor oder nach dem Zusammenbruch der Hitlerherrschaft geflüchtet
sind;
b) sich des Kriegsverbrechens oder der Mithilfe an einem solchen schuldig
gemacht haben;
c) aktive Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gewesen
sind oder die Terrorherrschaft des Hitlerregimes in Wort und Schrift
oder Bild unterstützt oder verteidigt haben;
d) wichtige Funktionen im Staats-, Wirtschafts- oder Verwaltungsapparat
ausübten mit Einschluß derartiger Funktionen in den von Hitler
überfallenen fremden Länder;
e) gegenüber deutschen und ausländischen Arbeitern beziehungsweise
Kriegsgefangenen oder deutschen und ausländischen politischen Gefangenen
durch Handlungen oder
Unterlassungen gegen Menschlichkeit und Sittlichkeit verstoßen
haben;
f) gegenüber Personen wegen derer Rasse oder politischer Überzeugung
sich schuldig gemacht und das Wohl und Eigentum von Antifaschisten und
ihre Angehörigen gefährdet haben;
g) vor dem 1. März 1933 zur Finanzierung der NSDAP oder einer
ihrer Gliederungen beigetragen haben.
Zum Vermögen dieser Personengruppen, das zur Beschlagnahme freigegeben
wurde, zählten Grundbesitz, Unternehmen, bewegliches Eigentum,
Anteile an Industrieeigentum, Wertpapiere und Zahlungsmittel einschließlich
Bargeld. Ausgenommen blieben lediglich Hausrat, Wäsche, Kleidung
und Mobiliar. /1/
Unverzüglich ließ Oberbürgermeister Hensel nun an alle
Wirtschaftsunternehmen Fragebogen verteilen, um diejenigen Geschäftsinhaber,
die unter Punkt 1 b) des Befehls Nr. 124 fielen, zu registrieren. Bei
der Ausfüllung und Rückgabe wurde zur Eile gedrängt,
denn aus der Kommandantur war der Befehl gekommen, bis zum 20. November
1945 die Gesamtliste des zu beschlagnahmenden beziehungsweise unter
provisorische Verwaltung zu stellenden Eigentums vorzulegen. Informationen
aus der Bevölkerung waren bei der Erfassungsaktion ausdrücklich
erwünscht, die Verwaltung forderte die Einwohner deshalb auf, den
zuständigen Behörden Kenntnisse über verschwiegene Vermögenswerte
mitzuteilen. /2/ 7
Daß die Liste, die Hensel der Militärverwaltung am 20. November
1945 bei der Militärverwaltung ablieferte, bereits eine vollzählige
Aufstellung aller Unternehmen enthielt, die nach Befehl Nr. 124 zu beschlagnahmen
waren, ist wenig wahrscheinlich. Die Komplettierung der Übersicht
dürfte erst durch das am 27. November 1945 gebildete Amt für
Betriebsneuordnung, das die registrierten Unternehmen anschließend
auch überprüfte, vorgenommen worden sein. /1/
Von der Erfassung unberücksichtigt blieben Betriebe, die gemäß
alliierter Vereinbarungen in sowjetisches Eigentum übergingen.
Über deren Zukunft verfügte allein die Siegermacht. Den überwiegenden
Teil dieser Kriegsbeute, dazu zählten nicht nur Industriemaschinen
und -ausrüstungen, sondern zum Beispiel auch Eisenbahnschienen
und Telefonkabel, ließen die Sowjets abbauen.
Andere Demontageunternehmen wurden in Sowjetische Aktiengesellschaften
(SAG) umgewandelt, denn Abbau, Transport über Tausende von Kilometern
und Wiederaufbau hätten monatelange Produktionsausfälle zur
Folge gehabt, wenn die Anlagen überhaupt noch einsatzfähig
angekommen wären. Zudem gab es in der Sowjetunion selbst zu wenige
Facharbeiter zur Bedienung der Maschinen. Auch im Uranbergbau entstand
mit der Wismut eine zunächst Sowjetische Aktiengesellschaft.
Eine dritte Variante der materiellen Wiedergutmachung war die Entnahme
von Reparationsleistungen aus der laufenden Produktion deutscher Betriebe.
/2/
b) Amt für Betriebsneuordnung
Die Enteignung von Unternehmen, die unmittelbar in das nationalsozialistische
Herrschaftssystem integriert waren oder Naziführern gehörten,
war für die kommunistischen Machthaber nur der Anfang.
Schließlich ging es perspektivisch um die Verstaatlichung großer
Teile von Industrie, Handel, Handwerk und Gewerbe.
Aus diesem Grund wurde die Entnazifizierung im Herbst 1945 auf die gesamte
Wirtschaft ausgedehnt.
Zur Bestandsaufnahme forderte die sowjetische Besatzungsmacht im Befehl
Nr. 72 vom 25. September 1945 die Registrierung aller Industriebetriebe
in der SBZ, die nach dem Stand vom 10. Oktober 1945 mehr als zehn Arbeiter
beschäftigten oder deren Umsatz im Jahre 1944 über der Grenze
von 100.000 Reichsmark gelegen hatte. Auch Handwerksbetriebe - außer
denen, die für den Konsum der Bevölkerung produzierten - fielen,
wenn sie diese Bedingungen erfüllten, unter den Befehl. Als Termin
für die Ausführung wurde den Kommunalverwaltungen der 25.
Oktober 1945 gesetzt. /3/ 8
Der Registrierung folgte die Selektion. Eigens dafür wurde am 27.
November 1945 bei der Stadtverwaltung das bereits erwähnte Amt
für Betriebsneuordnung gebildet. Die Leitung des Amtes übernahm
Dr. Hans Schatter im Range eines Stadtrates, weiter zählten dessen
Stellvertreter Karl Lürßen sowie drei Mitarbeiter zum Personal.
Das Amt für Betriebsneuordnung war, so Oberbürgermeister
Herbert Hensel, als Institution zur Säuberung "der gesamten
Wirtschaft in der Kreisstadt Plauen von nazistischen Elementen"
ins Leben gerufen worden. Gleichzeitig sollte aber die Leistungsfähigkeit
der Wirtschaft "keinesfalls beeinträchtigt werden". /1/
In der Praxis bedeutete dies vielfach, daß Führungskräfte
zu Sachbearbeitern degradiert wurden.
Konkret fielen folgende Aufgaben in die Zuständigkeit des Amtes
für Betriebsneuordnung:
1) Die Entfernung politisch nicht tragbarer Personen aus leitenden
wirtschaftlichen Stellungen;
2) Die Beantragung des Entzuges von Gewerbescheinen beim Aktionsausschuß
und die Überprüfung des Plauener Handwerkes auf nationalsozialistische
Vergangenheit /2/;
3) Die Durchführung der Befehle Nr. 124 und Nr. 126 der SMAD vom
Oktober 1945. /3/
Im wesentlichen hatten Schatter und seine Mitarbeiter also Informationen
für den Blockausschuß zu sammeln. Der im dritten Punkt umrissene
Aufgabenkomplex war zudem als maßgebliche Vorarbeit für den
Volksentscheid vom 30. Juni 1946 einzuordnen. Deshalb bestand ein erster
Schwerpunkt der Arbeit der fünfköpfigen Abteilung darin, Gewerbetreibende
und Antragsteller für eine Gewerbeerlaubnis auf ihre Vergangenheit
im Dritten Reich zu überprüfen. Nach Abschluß der Untersuchungen
wurden die recherchierten Daten zur Entscheidung an den Blockausschuß
weitergegeben.
Dabei stützten sich die Männer um Schatter häufig auf
Informationen aus der Bevölkerung - eine offensichtlich nicht versiegende
Quelle, denn beinahe täglich erreichten anonyme oder auch mit Absender
versehene Hinweise aus der Einwohnerschaft das Rathaus. Die Informanten
handelten aus den unterschiedlichsten Motiven heraus, die vom Wunsch
nach gerechter Bestrafung über persönliche Streitigkeiten
bis hin zu unverhohlenem Neid und Mißgunst reichten.
Das Amt für Betriebsneuordnung konnte in vielen Fällen selbst
nicht feststellen, ob es sich bei den vorgebrachten Anschuldigungen
um wahre Angaben oder Denunziationen handelte.
Die Art und Weise der Ermittlungen ließ allerdings unschwer erkennen,
daß der jeweils betroffene Gewerbetreibende auf einen unparteiischen,
objektiven Gang der Untersuchung nicht hoffen konnte. Denn Personen,
die während der Herrschaft des Nationalsozialismus ein Unternehmen
führten und Mitglied der NSDAP waren, galten in der Bewertung des
Blockausschusses prinzipiell als belastet. /4/9 Deshalb genügte
schon der geringste Hinweis aus der Bevölkerung, um die Ermittlungsmaschinerie
auf Touren zu bringen.
Dazu leitete das Amt für Betriebsneuordnung den Fall an die Kripo
weiter, die einen Fahndungsbericht erstellte, aus dem in der Regel NSDAP-Mitgliedschaft,
politische Aktivitäten vor, während und nach der NS-Herrschaft
sowie der Leumund hervorgingen. Auf der Grundlage der polizeilichen
Ermittlungen gab das Amt für Betriebsneuordnung abschließend
seine Stellungnahme zu dem Antrag ab, wobei in aller Regel die Zugehörigkeit
zur NSDAP für eine Ablehnung ausreichte. Die endgültige Entscheidung
schließlich traf schließlich der Blockausschuß, der
jedoch nicht etwa im Sinne einer juristischen Instanz die Argumente
beider Seiten prüfte und beurteilte, sondern im Gegenteil noch
straffere Kriterien zugrunde legte.
Zum Beispiel bestand der Ausschuß im Unterschied zum Amt für
Betriebsneuordnung auch dann auf dem Entzug des Gewerbescheines, wenn
dessen Inhaber lediglich vor 1933 Mitglied der NSDAP gewesen war und
später aus der Partei ausgeschlossen wurde.
Dem Verlust des Gewerbescheines folgte die Beschlagnahme des Unternehmens.
Familienangehörige erhielten prinzipiell keine Erlaubnis, das Geschäft
weiterzuführen.
Es folgten entweder die Schließung oder die Übergabe an
einen Treuhänder, wobei in diesem Falle Verfolgte des NS-Regimes
bevorzugt berücksichtigt wurden. In Einzelfällen konnte sogar
der Informant selbst das enteignete Geschäft übernehmen. /1/
Neben der Überprüfung der Gewerbescheine war dem Amt für
Betriebsneuordnung eine zweite, perspektivisch bedeutungsvollere Aufgabe
zugedacht worden. Im Kern der Entnazifizierung in der Wirtschaft stand
die Verstaatlichung der Industrieunternehmen bevor, und als Vorarbeit
mußten zunächst die Betriebe festgelegt werden, die auf der
Grundlage der schon erwähnten Befehle Nr. 124 und 126 der SMAD
vom 30. und 31. Oktober 1945 für die Enteignung in Frage kamen.
/2/
Auch hier hatte das Amt für Betriebsneuordnung nur ein Vorschlagsrecht,
das entscheidende Wort sprachen die Parteien gemeinsam mit dem FDGB.
/3/ 10
c) Volksentscheid
Obwohl die KPD gegenüber der Bevölkerung überaus bemüht
war, die Enteignungen im Herbst 1945 als gerechte Strafe für Nazi-
und Kriegsverbrecher darzustellen, blieb daran doch der fade Beigeschmack
diktatorischer Willkür gegenüber dem privaten Unternehmertum
haften. 1946 ändern die Kommunisten deshalb ihre Taktik und verbrämten
die Verstaatlichung mit dem Deckmantel demokratischer Legitimation.
Dazu sollte der "Volksentscheid über die Übergabe von
Betrieben von Kriegs- und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes"
dienen. Öffentlich verkündete Hermann Matern, Politischer
Sekretär der Bezirksleitung Sachsen der KPD, den Vorschlag für
einen Volksentscheid erstmalig am 14. Februar 1945 auf der Konferenz
der Sekretäre der KPD des Landes Sachsen. /1/ Den nächsten
Schritt unternahm Ulbricht selbst:
Auf der ersten Reichskonferenz der KPD am 2. und 3. März 1945 erklärte
er, daß die sowjetische Besatzungsbehörde dem Vorschlag der
sächsischen Genossen der Sozialdemokratischen Partei und der Kommunistischen
Partei, die Betriebe der Kriegsinteressenten durch ein Volksbegehren
und einen Volksentscheid der Landesverwaltung zu übereignen, mit
Wohlwollen gegenüberstehe, wenn "von einer genügend großen
Zahl demokratischer Kräfte der Wunsch nach einem Volksbegehren
(...) an die Landesverwaltung geäußert wird". /2/
Von Ulbrichts unverbindlicher Ankündigung bis zum Befehl Nr. 97
der SMAD vom 29. März 1946, mit dem die Vorbereitungen zum Volksentscheid
ausgelöst wurden, vergingen nur noch 26 Tage - ein viel zu geringer
Zeitraum, um "den Wunsch der demokratischen Kräfte" in
den Städten und Gemeinden zu registrieren, der Landesleitung zu
übermitteln und von dort an die SMAD weiterzuleiten. Ulbrichts
Argumentation vom Volk als Ausgangspunkt politischer Entscheidungen
entpuppte sich einmal mehr als propagandistische Lüge, derer sich
die KPD-Führung bereits bei der Bodenreform bedient hatte und die
sich die kommunistischen Machthaber später in der DDR permanent
zu eigen machten, wenn es auch nie gelang, das eigene Volk von der Diktatur
der SED als einer Volksherrschaft zu überzeugen.
Im wesentlichen verlangte der "Befehl Nr. 97 über die Schaffung
einer zentralen deutschen Kommission für Beschlagnahmungen und
Konfiszierungen in der SBZ" die Übergabe des gesamten auf
Grund der Befehle Nr. 124 und Nr. 126 beschlagnahmten und konfiszierten
Vermögens, mit Ausnahme einzelner Objekte, in die Verfügungsgewalt
der Landesverwaltung. /3/ Für diese sowie für die Landesleitungen
der Parteien und der Gewerkschaften kam der Befehl keineswegs überraschend.
Bereits am Tage seiner öffentlichen Bekanntmachung, am 29. März,
trafen deren führende Vertreter in Dresden zu einer Beratung zusammen,
auf der sie ihre uneingeschränkte Zustimmung zum Volksentscheid
bekräftigten und gleichzeitig die nach der Bodenreform größte
Enteignungsaktion gesetzlich sanktionierten.
Das Gesetz bestand nur aus einem einzigen Artikel, nach dem "Betriebe
und Unternehmen, die als Kriegsinteressenten anzusehen sind, oder zu
Naziverbrechern, aktiven Nazis oder Kriegsinteressenten gehören
oder am 8. Mai 1945 gehörten" zugunsten des Landes Sachsen
enteignet wurden sowie Rechte, Beteiligungen und sonstige Ansprüche
an solchen Betrieben und Unternehmen entschädigungslos erloschen.
/4/ 11
Die demokratische Tradition der Weimarer Republik, nach der einem Volksentscheid
zunächst ein Volksbegehren vorausging, umging das Präsidium
der Landesverwaltung mit einer am 4. April 1946 erlassenen "Verordnung
über Volksbegehren und Volksentscheid". In deren erstem Teil
hieß es zunächst, daß die Landesverwaltung den Volksentscheid
herbeiführen muß, wenn einem zugelassenen Volksbegehren mindestens
ein Zehntel der Stimmberechtigten des Bundeslandes beitritt. /1/ Dieses
Zehntel zu mobilisieren wäre gewiß möglich gewesen,
hätte jedoch neben dem personellen und materiellen Aufwand den
Zeitplan für die Durchführung des Volksentscheides erheblich
verzögert. Deshalb folgte im weiteren Wortlaut eine Alternativklausel,
nach der "die gemeinsame Einbringung eines Volksbegehrens von allen
Parteien des antifaschistisch-demokratischen Blocks und dem FDGB die
Entscheidung der Bevölkerung überflüssig" machte.
/2/
Wie in ganz Sachsen ging auch in Plauen die Durchführung des Volksentscheides
Anfang April 1946 in ihre konkrete Phase. Das Amt für Betriebsneuordnung
hatte bis dahin die in der Stadt ansässigen Unternehmen entsprechend
der in den Befehlen Nr. 124 und Nr. 126 festgelegten Kriterien überprüft.
Im Ergebnis dieser Untersuchung waren 72 Plauener Betriebe vorläufig
beschlagnahmt worden.
Über die weitere Zukunft dieser überwiegend mittelständischen
Firmen entschied eine im April 1946 aus SED, LDP, CDU und FDGB gebildete
"Kreiskommission zur Durchführung des Befehls Nr. 97 und zur
Vorbereitung des Volksentscheids über die Enteignung von Naziverbrechern",
die in ihrer personellen Zusammensetzung identisch war mit dem Blockausschuß.
/3/
Die Kommission ordnete die Betriebe in zwei Kategorien ein: Liste A
(belastet) und Liste B (gering- bzw. unbelastet). 26 Unternehmen wurden
bereits im ersten Überprüfungsgang als "unbelastet"
in die Liste B eingetragen, weitere sieben folgten als "gering
belastet" wenige Tage vor dem Volksentscheid, so daß in Plauen
insgesamt 33 Betriebe an ihre Eigentümer rücküberführt
wurden. /4/ In den anderen 39 Fällen entschied die Kreiskommission
auf "belastet" und damit auf Eintrag in die Liste A.
Bis Anfang Juni 1946 wurde diese Einstufung von der Landes-Entnazifizierungskommission
Sachsen bestätigt.
Unmittelbar vor dem 30. Juni 1946 mußten auf Befehl der Sowjets
elf Betriebe wieder von der Liste A gestrichen werden, sie blieben unter
Kontrolle der SMA. Somit standen in der Stadt Plauen 28 Unternehmen
zum Volksentscheid. /5/. 12
Die Begründungen der Kreiskommission für die Einstufung in
Liste A verdeutlichten in vielen Fällen, daß die Nähe
von Unternehmensführungen zum nationalsozialistischen Regime oder
zur Partei vielfach konstruiert wurde, um die Industriebetriebe in das
Eigentum des Landes oder der SMA zu überführen.
Da wurden Mitläufer zu aktiven Nazis erklärt, geschäftliche
Kontakte zur NSDAP oder zu staatlichen beziehungsweise kommunalen Ämtern
und Behörden als ausreichender Beweis politischer Belastung bewertet,
andererseits entlastenden Stimmen keinerlei Gehör geschenkt.
An nur einem Beispiel soll dies näher dargestellt werden: Unter
den zur Enteignung vorgesehenen Betrieben befand sich auch die Plauener
Aktien-Brauverein AG. In der Stellungnahme der Kreiskommission hieß
es, daß der Hauptaktionär, Direktor Saß, 1936 der NSDAP
beitrat und bereits 1934 in der Uniform des NSKK in Plauen gesehen wurde.
Er hätte durch seine Parteizugehörigkeit bei Gastwirten erheblich
für sein Unternehmen geworben und damit Geschäfte gemacht.
Auch unterhielte er besondere Beziehungen zur Kreisleitung der NSDAP.
Weiter warf die Kommission Saß vor, den Wagenpark des Aktien-Brauvereins
am 1. Mai 1933, nicht aber zur Maifeier 1946 zur Verfügung gestellt
zu haben. /1/
Diese "Beweisführung" reichte aus, um das Urteil zu sprechen
- Enteignung. Da half es auch nichts, daß Saß von seiner
Belegschaft Rückendeckung bekam. So sagte der Maschinenmeister
der Brauerei, ein politisch unbescholtener Mann, aus, daß der
Festwagen 1946 nicht fuhr, "weil die Aufforderung zu spät
kam und außerdem das Handpferd wegen Beschälverletzungen
nicht einspannfähig" war. Bestätigt wurden diese Angaben
von dem Tierarzt, der das Pferd behandelt hatte. /2/
Abgeschlossen war die Angelegenheit Saß mit dieser Entscheidung
jedoch nicht. Denn mit der Einstufung des Brauereidirektors als politisch
belastet ging die Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts zu
den Gemeindewahlen am 1. September 1946 einher /3/, und dagegen erhob
Saß bei der Landes-Entnazifizierungskommission Einspruch. Als
Fürsprecher konnte er den Plauener Rechtsanwalt Dr. Müller
gewinnen, der der Kommission als Vorstandsmitglied des CDU-Landesverbandes
Sachsen angehörte. Dieser erklärte auf der Sitzung der Landeskommission
am 21. Mai 1946, daß er sachlich nicht einwandfrei unterrichtet
worden wäre. Er hätte seine Unterschrift auf Grund des Protokolls
des Amtes für Betriebsneuordnung in gutem Glauben gegeben, wäre
nach Einsichtnahme in die Unterlagen von Saß /4/ jedoch zu der
Auffassung gekommen, daß die Anschuldigungen des Amtes für
Betriebsneuordnung teilweise nicht der Wahrheit entsprachen und "leichtfertig
und ohne Überprüfung" erhoben worden waren. Insbesondere
wäre die für die Enteignung maßgebliche Anschuldigung,
daß der Brauereidirektor unter Ausnutzung seiner Zugehörigkeit
zum NSKK Kundenwerbung betrieben hätte, in keiner Weise aufrechtzuerhalten.
Aus diesen Gründen, so Müller zusammenfassend, zöge er
seine unter falschen Voraussetzungen gegebene Unterschrift zurück
und würde im Falle einer Wiederaufnahme der Angelegenheit Saß
gegen die Enteignung stimmen. /1/
Zu einer Wiederaufnahme kam es jedoch nicht, die Entscheidung war auf
politischer Ebene längst gefallen.
Beschlagnahme und Enteignung hieß die Zielstellung der KPD.
Deshalb fanden die Entnazifizierungsausschüsse bei Inhabern von
Unternehmen, die zur Verstaatlichung vorgesehen waren, in aller Regel,
was sie finden wollten: die Verstrickung in Partei und Staat während
des Dritten Reiches.
Neben der Überprüfung der Betriebe, die weitgehend unbemerkt
von der Öffentlichkeit stattfand, wurde die Vorbereitung des Volksentscheides
in Plauen wie in ganz Sachsen mit einer seit Kriegsende unbekannten
Propagandakampagne in Szene gesetzt. /2/ Den Auftakt bildete die Maikundgebung
1946 anläßlich des Tages der Arbeit im Plauener Stadion.
Der kommunistische Redner Adalbert Hengst, neben Arthur Helbig einer
der Vorsitzenden der erst wenige Tage zuvor gegründeten SED-Kreisorganisation
/3/, forderte vor mehreren tausend Zuhörern die strengste Bestrafung
aller Kriegsschuldigen. Die Demonstration, so der Hengst weiter, fände
für die Enteignung der Kriegsverbrecher statt. Darüber sollte
"das Volk in einem Volksentscheid demnächst entscheiden".
/4/
Von nun an stellte der Volksentscheid das zentrale Thema in der Öffentlichkeitsarbeit
der Parteien, Organisationen und der Stadtverwaltung dar. Die Agitation,
gleich auf welcher politischen Ebene, lief meist darauf hinaus, den
vermeintlichen Zusammenhang zwischen Friedenssicherung, wofür die
Deutschen unmittelbar nach Kriegsende besonders sensibilisiert waren,
und Enteignung zu erläutern.
Auch Parolen wie "Jugend will leben! Deshalb beim Volksentscheid
Ja!" oder "Tritt für die Einheit Deutschlands ein"
/5/ sollten unschlüssige oder ablehnende Teile der Bevölkerung
von der grundsätzlichen Bedeutung der Bürgerabstimmung überzeugen.
14
Am 25. Mai 1946 verbreiteten die Blockparteien und der FDGB des Landes
Sachsen unter der Losung "Sichert den Frieden" einen offiziellen
Aufruf zum Volksentscheid. Gleichzeitig "ersuchten" sie die
Landesverwaltung, den 30. Juni 1946 als Termin für die Abstimmung
festzulegen. /1/ In den nun noch folgenden Wochen jagte eine Großveranstaltung
die andere. Politische Prominenz am laufenden Band sollte die Bevölkerung
an die Wahlurnen agitieren. Am 5. Juni 1946 sprach in der Festhalle
der Präsident der Landesverwaltung Sachsen, Dr. h.c. Rudolf Friedrichs.
Das Thema seines Vortrages lautete: "Sichere den Frieden durch
Dein Ja zum Volksentscheid." Der aus Plauen stammende Politiker
zog Tausende von Zuhörern an, so daß die Festhalle nicht
ausreichte, um den Besucherstrom zu fassen. Viele Kundgebungsteilnehmer
mußten auf dem Festplatz davor ausharren und die Rede Friedrichs"
über Lautsprecher verfolgen. /2/
Zwei Wochen später trat Vizepräsident Fritz Selbmann, in der
Landesverwaltung für Wirtschaft verantwortlich, an gleicher Stelle
vor Vertretern von Industrie und Handel auf.
Seine Ausführungen gipfelten in der Botschaft, "daß
dieser (der Volksentscheid - A. K.) nicht der Anfang vom Ende des Privateigentums
ist. Der Volksentscheid bringt das Privateigentum nicht in Gefahr, sondern
schützt es". /3/
Den anwesenden Unternehmern, ja selbst den Wirtschaftsfunktionären
von SED und FDGB dürfte es auch bei bestem Willen schwergefallen
sein, dieser Argumentation zu folgen.
Zweifelsfrei zum Höhepunkt der propagandistischen Vorbereitung
des Volksentscheides wurde eine Großkundgebung mit Wilhelm Pieck
am 28. Juni 1946 auf dem Festplatz. Die Veranstaltung stand unter der
Losung: "Volksentscheid ist Volksgericht". Der SED-Vorsitzende
hatte sich für den Besuch in Plauen einen ganzen Tag Zeit genommen.
Am Vormittag ließ er sich während eines Stadtrundganges über
das Ausmaß der Zerstörung informieren und stattete einigen
Betrieben eine Kurzvisite ab. Für den Nachmittag war dann die Großkundgebung
geplant. Der Arbeitsschluß wurde in der ganzen Stadt auf 15 Uhr
vorverlegt, so daß den Arbeitskollektiven, allen voran der Stadtverwaltung
mit Oberbürgermeister Alfred Dittel an der Spitze, ausreichend
Zeit blieb, über die Reichenbacher Straße vorbei am Krankenhaus
geschlossen zum Versammlungsort zu marschieren. Kurz nach 16 Uhr trat
der in der Bevölkerung beliebte Wilhelm Pieck ans Mikrofon. Erwartungsgemäß
enthielt seine Rede keine neuen Aspekte, vielmehr schärfte der
SED-Chef den Zuhörern 48 Stunden vor der Abstimmung noch einmal
den untrennbaren Zusammenhang von Friedenssicherung und Volksentscheid
ein. /4/ 15
Parallel zu den propagandistischen Großkundgebungen wurden eine
Vielzahl von Veranstaltungen durchgeführt, in denen Kommunalpolitiker
zu den Bürgern Plauens sprachen. Allein die SED-Kreisparteiorganisation
lud in der Stadt und im Landkreis zu sieben Funktionärskonferenzen,
33 Mitgliederversammlungen, 14 Großkundgebungen, 14 Bauernversammlungen,
zwölf Handwerkerversammlungen, sieben Versammlungen für Intellektuelle,
33 Frauenversammlungen, 171 Einwohnerversammlungen und 389 Betriebsversammlungen
ein. /1/
Die lokale Presse begleitete die Propagandakampagne nach Kräften.
In den letzten vier Wochen vor dem 30. Juni 1946 widmete die "Freie
Presse" dem bevorstehenden Ereignis täglich einen Leitartikel,
in dem die Bevölkerung angehalten wurde, mit Ja zu stimmen. Auch
Wortmeldungen von Bürgern, die den Volksentscheid mit Begeisterung
unterstützten, waren zur Genüge zu lesen.
Allerdings hatte die euphorische Berichterstattung mit der realen Stimmung
unter den Einwohnern nicht allzuviel zu tun. Dies spürten insbesondere
die Hausvertrauensleute bei der Verteilung der Wahlbenachrichtigungen.
Auf die sich dabei bietende Gelegenheit zur individuellen Agitation
legte die SED großen Wert, da ihr natürlich nicht entgangen
war, daß Teile der Bevölkerung dem Entscheid ablehnend gegenüberstanden.
/2/ Dabei hatten die Hausvertrauensleute als letztes Glied in der Kette
des Propaganda-Apparates einen schweren Stand, vor ihnen machten die
Menschen ihrem Unmut häufig Luft.
Es fielen auch Aussagen wie: "Für mich kommt ein klares Nein
in Frage. Man hat mich aus meiner Wohnung vertrieben, das ist erst der
Anfang der Entrechtungen" oder: "Man sollte dem Stimmzettel
mit einem Hakenkreuz antworten."
Besonders verbreitet war bereits im Frühsommer 1946 die Auffassung,
daß es sowieso egal wäre, ob man mit Ja oder Nein stimmen
würde, da ohnehin 95 Prozent Ja-Stimmen herauskämen.
Ihre Zweifel am demokratischen Charakter des Volksentscheides begründeten
viele damit, daß die sowjetische Militärregierung die Wahlen
kontrolliert und beeinflußt. Häufig wurden die Agitatoren
auch mit der handfesten Aufforderung konfrontiert, die politisch Verantwortlichen
sollten "lieber etwas zu essen heranschaffen" als "immerfort
Versammlungen und Aufklärungen" durchzuführen. /3/
Von der Großkundgebung mit Wilhelm Pieck bis zum Einzelgespräch
- zur propagandistischen Vorbereitung des Volksentscheides zogen Parteien,
politische Organisationen und Stadtverwaltung alle Register. Nach Einschätzung
eines SED-Referenten arbeiteten dabei SED, LDPD und CDU reibungslos
und "harmonisch" zusammen. /4/ 16
Offensichtlich verfehlte diese ideologische Großoffensive ihre
Wirkung nicht. Insbe-sondere die ständigen Appelle zur Friedenssicherung
dürften gerade im ersten Nach-kriegsjahr bei der Mehrheit der Bevölkerung
auf offene Ohren gestoßen sein.
57.283 der
59.608 abstimmungsberechtigten Einwohner Plauens, das entsprach 96,1
Prozent, gaben am 30. Juni 1946 in einem der 44 Wahllokale ihre Stimme
ab. 78,7 Prozent beantworteten die Frage auf dem Wahlschein "Stimmen
Sie dem Gesetz über die Übergabe von Betrieben von Kriegs-
und Naziverbrechern in das Eigentum des Volkes zu?" mit Ja, 16,5
Prozent mit Nein. Ungültig waren 4,8 Prozent der abgegebenen Stimmen.
/1/
Damit gingen 28 Betriebe in das Eigentum des Landes Sachsen beziehungsweise
der Stadt Plauen über, weitere 11 verblieben unter der Leitung
der SMA. /2/ Die enteigneten Unternehmen machten einen wesentlichen
Teil der Plauener Industrie aus, unter anderem gerieten auch die bedeutendsten
Textilhersteller, die den wirtschaftlichen Aufstieg Plauens nach der
Jahrhundertwende verkörperten, unter staatliche Kontrolle.
Wenige Tage nach dem Volksentscheid legte die Stadtverwaltung dem Land
ihre Vorschläge zur Aufteilung der Betriebe von Liste A, die zunächst
von Bevollmächtigten des Landes verwaltet wurden, vor. Danach sollten
15 Unternehmen in städtisches Eigentum übergehen, drei dem
Land Sachsen zugesprochen und zehn an Opfer des Faschismus übergeben
werden. Die Pläne der Stadt fanden im wesentlichen Zustimmung aus
Dresden. /3/
Als Schlußakt des Volksentscheides trieb das Amt für Betriebsneuordnung
die Unterschriften unter die Enteignungsurkunden ein. /4/
Selbstverständlich rechnete die Landesverwaltung damit, daß
viele der enteigneten Unternehmer sich dieser letzten Willkürmaßnahme
verweigern würden. In diesen Fällen wären die Betreffenden
"durch die Kreispolizeibehörde (...) zu zwingen".
Konkret wurde in der Anordnung mit Zwangsarbeit gedroht.
Das Amt für Betriebsneuordnung hatte in Verweigerungsfällen
beim Arbeitsamt nachzufragen, ob die Betreffenden entsprechend einer
Anweisung des Vizepräsidenten der Landesverwaltung Sachsen Fritz
Selbmann bereits "körperlicher Arbeit zugeführt worden
waren". Sollte dies noch nicht geschehen sein, dann müßten
"diese Versäumnisse bei der Arbeitszuteilung" durch die
Arbeitsämter unverzüglich nachgeholt werden. /5/ 17
|