| SMAD |
| Befehl Nr. 139 |
| Beweis für die reine deutsche Verantwortung der durchgeführten Beschlagnahmungen | |
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Mit dem Befehl Nr. 139 hat die sowjetische Besatzungsmacht klar zum Ausdruck gebracht, daß die deutschen Behörden die Verantwortung für die Feststellung haben, wer als Aktivist mit dem Entzug seines Vermögens als Bestrafung in Frage kommt. Die sowjetische Besatzungsmacht mußte sich darauf verlassen, daß die von Deutschen Behörden genannten Personen wirklich Kriegsverbrecher oder Naziaktivisten waren. „Die bloße Behauptung genügt nicht, sie muß belegt werden.“ Mit diesem Befehl Nr. 139 kommt klar zum Ausdruck, daß die Beschlag- nahmungen und die sich daraus entwickelten Enteignungen nur von den deutschen Behörden bestimmt waren und zu verantworten sind. Es ist nicht fair, diese Verantwortung auch noch heute auf die russische Regierung abzuwälzen, um das enteignete Vermögen von unschuldigen Bürgern von Staatswegen weiter verwerten zu können. Die Landräte bzw. Oberbürgermeister sind dafür verantwortlich, daß
alle auf Grund des Befehls Nr. 124 ausgesprochenen Beschlagnahmen überprüft
werden. gez. G. K. S h u k o w |
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