SMAD
Befehl Nr. 139
Beweis für die reine deutsche Verantwortung der durchgeführten Beschlagnahmungen

Mit dem Befehl Nr. 139 hat die sowjetische Besatzungsmacht klar zum Ausdruck gebracht, daß die deutschen Behörden die Verantwortung für die Feststellung haben, wer als Aktivist mit dem Entzug seines Vermögens als Bestrafung in Frage kommt.

Die sowjetische Besatzungsmacht mußte sich darauf verlassen, daß die von Deutschen Behörden genannten Personen wirklich Kriegsverbrecher oder Naziaktivisten waren.

„Die bloße Behauptung genügt nicht, sie muß belegt werden.“

Mit diesem Befehl Nr. 139 kommt klar zum Ausdruck, daß die Beschlag- nahmungen und die sich daraus entwickelten Enteignungen nur von den deutschen Behörden bestimmt waren und zu verantworten sind.

Es ist nicht fair, diese Verantwortung auch noch heute auf die russische Regierung abzuwälzen, um das enteignete Vermögen von unschuldigen Bürgern von Staatswegen weiter verwerten zu können.

Befehl Nr. 139

Die Landräte bzw. Oberbürgermeister sind dafür verantwortlich, daß alle auf Grund des Befehls Nr. 124 ausgesprochenen Beschlagnahmen überprüft werden.
Insbesondere ist anzugeben, ob von diesem Befehl betroffene Personen tatsächlich Aktivisten gewesen sind. Die bloße Behauptung genügt nicht, sie muß belegt werden. Aktiengesellschaften können nur insoweit von diesem Befehl erfaßt werden, als sich nachweislich Anteile in Händen solcher Personen befinden, die in die betreffende Kategorie fallen. Diese Guthaben sind bei der Beschlagnahme nicht mit zu erfassen.
Im übrigen soll bei der Erfassung nicht kleinlich vorgegangen werden, vielmehr ist anzustreben, große bzw. größere Betriebe zu erfassen, jedoch nicht kleinere Betriebe von dem Lande. Die Landräte haben den Betrieben jeweils mitzuteilen, daß die Beschlagnahme aufgehoben ist und die zutreffenden Aufhebungen der Bezirksregierung zu melden, welche sie gesammelt an die SMA weiterleitet.
Die von den Landräten aufzustellenden Listen sind durch die Kreiskommandanten gegenzuzeichnen. Weigern sich solche, die Gegenzeichnung vorzunehmen, so ist dieses unter Angabe des Namens und Dienstgrades ebenfalls mitzuteilen.

gez. G. K. S h u k o w
Marschall der Sowjetunion
Oberbefehlshaber der sowjetischen Truppen in Deutschland
Vertreter der UdSSR im Alliierten Kontrollrat für Deutschland
15.März 1948

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