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SMAD - Kurzbericht über die zweite Sitzung der Expertengruppe Klärung offener Vermögensfragen Bonn, 29./30. März 1990
     
Nr. 236
 
BArch, B 137/10879, II A 3 3890 - 13007/90. - Ausfertigung: 3. April 1990.
Vorlage an BM Wilms a.d.D. - Sitzungsort: Ministerium der Finanzen der DDR, Berlin (Ost)
Die Besprechung fand in aufgeschlossener Atmosphäre statt. Die DDR-Delegation war bemüht, sich mit unseren Forderungen konstruktiv auseinanderzusetzen. Über die Verhandlung wird ein ausführliches Protokoll gefertigt.
Vorab berichte ich wie folgt: Zu Beginn der Sitzung gab ich als Leiter unserer Delegation weisungsgemäß eine Erklärung zum Modrow-Brief vom 2. 3. 1990 an BK Kohl (1) gem. beiliegender Sprachregelung" ab. (Text wurde dem Leiter der DDR-Delegation, Dr. W e i c h s e l , als Non-paper übergeben.) Ich erklärte ergänzend, daß eine darüber hinausgehende schriftliche Antwort an MP Modrow nicht erfolgen werde, und bat Dr. W e i c h s e l , seine Vorgesetzten über meine Erklärung zu informieren. Die DDR-Delegation
nahm meine Erklärung ohne Widerspruch und ohne besondere Überraschung zur Kenntnis. In einer kurzen Debatte wies ich darauf hin, daß die in der Erklärung der DDR-Regierung vom 1. 3. 1990; (3) (Anlage zu den Briefen an BK Kohl und Gorbarschow) geforderte Anerkennung der nach dem Krieg in der SBZ und später in der DDR entstandenen Eigentumsverhältnisse von der SU It. TASS-Bericht (4) nur hinsichtlich der Maßnahmen unterstützt wird, die von der sowj . Militäradministration von 1945-1949 verwirklicht wurden.

Im übrigen habe die DDR bereits selbst begonnen, die Eigentumsverhältnisse in der DDR zu verändern, wobei ich insbesondere auf die im Gesetz vom 7. 3.1990 vorgesehene Wiederherstellung ursprünglicher Eigenrumsrechte (Reprivatisierung) an Betrieben verwies, die seit 1972 in Volkseigentum überführt worden sind. 
Die Problematik der Enteignungen vor Gründung der DDR wurde aus der weiteren Verhandlung ausgeklammert. Es bestand jedoch Übereinstimmung darüber, daß eine Rückgängigmachung der Bodenreform und der von der SU vor 1949 angeordneten Enteignungen (Großindustrie, Banken u.a.) im Hinblick auf den Zeitablauf und die entstandenen neuen Eigentums- und Nutzungsrechte in der heutigen DDR kaum möglich sein dürfte. Hier stellt sich die Frage von über den Lastenausgleich hinausgehenden Entschädigungen aus dem Vermöge
n der DDR.
Die anschließende Diskussion beschränkte sich im wesentlichen auf die von der DDR seit 1949 getroffenen Maßnahmen gegen das Eigentum. 
1 Nr. 20l
2 Nr. 236A
3 Nr. 201 A.
4 in der am 27. März 1990 von der Nachrichtenagentur TASS verbreiteten Erklärung "im Zusammenhang mit der Erklärung der Regierung der DDR vom I. März 1990 zu Fragen des Eigentums in der DDR" wandte sich die Regierung der UdSSR "gegen die Versuche, die Vermögensverhältnisse in der DDR im Falle der Bildung der Währungs- und Wirtschaftsunion mit der BRD sowie im Falle des Entstehens des einheitlichen Deutschlands in Frage zu stellen. Das setzt voraus, daß beide deutsche Staaten im Prozeß ihrer Annäherung und
Vereinigung davon ausgehen, daß die 1945 bis 1949 
von der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland verwirklichten Wirtschaftsmaßnahmen gesetzmäßig waren. Absolut unannehmbar wären eventuelle Versuche, die Rechte der gegenwärtigen Besitzer von Boden und anderen Vermögens in der DDR in Abrede zu stellen, die seinerzeit mit EinwiIligung oder auf Beschluß der sowjetischen Seite, die sich dabei von der Erklärung über die Niederlage Deutschlands, vom Potsdamer Abkommen und von anderen vierseitigen Beschlüssen und Entscheidungen leiten ließ, erworben w
urden." Die Regierung der UdSSR, hieß es abschließend, teile "die Position der Regierung der DDR, wonach es notwendig ist, die Rechtsordnung strikt einzuhalten sowie die sozialökonomischen Rechte und Interessen von Millionen Menschen in der DDR zu schützen" (TASS/russ./27.3. 90/ 1420 in: Ostinformationen. Nr. 6l. 28. März 1990, 3 f., hier 4; BPA/PA, F 1/22. Abgedruckt in: Texte zur Deutschlandpolitik. Reihe III/Bd. 8a - 1990, 135-138). 
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