SMAD
SMAD - VG Weimar - Die Originale der Enteignungslisten liegen nicht vor
     
Das Verwaltungsgericht Weimar läßt die Katze aus dem Sack, es schreibt
in einer Verwaltungsstreitsache:
Verwaltungsgericht Weimar, im Dezember 2000
sehr geehrter Herr..,
weitere Unterlagen, als Ihnen bei der Einsichtnahme vorgelegen haben,
liegen hier nicht vor.
Die Originale der Enteignungslisten liegen ausschließlich der russischen Besatzungsmacht vor.

Im Januar 1998 schreibt das Bundesarchiv Berlin:
Von der SMAD bestätigte Listen liegen im vorgenannten Aktenbestand nicht vor.

Im Februar 1998 schreibt das Thüringer Hauptstaatsarchiv Weimar:
Enteignungslisten mit Unterschrift und Siegel der SMAD aus der Zeit zwischen dem Regierungsbeschluß (5. März 1948) und dem Erlaß des SMAD-Befehls Nr. 64 (17.April 1948)liegen hier nicht vor.

Das BARoV (Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen)bestätigte bereits
1998, daß die von der SMAD bestätigten und g e s i e g e l t e n Enteignungslisten in Moskau angefordert wurden.

Da alle anderen, von den Gerichten zur Urteilsfindung herangezogenen, sogenannten Enteignungs-Listen weder vom Obersten Chef der SMAD unterschrieben und gesiegelt sind, steht heute endgültig fest, daß alle bisher gefällten Urteile über vermeintliche Listen-Enteignungen wissentlich auf Grund falscher Vorgaben erfolgten.
Das Beweismaterial für die wirklich bestätigten Enteignungen liegt noch immer ausschließlich in Moskau.

Die vermeintlichen, willkürlichen "Enteignungen" sind somit seitens der Gerichtsbarkeit, wie stets behauptet, in keinem einzigen Fall nachgewiesen.

Ein Fall für die Staatsanwaltschaft !

Ende
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