| SMAD - VG Weimar - Die Originale der Enteignungslisten liegen nicht vor |
| Das Verwaltungsgericht Weimar läßt die Katze
aus dem Sack, es schreibt in einer Verwaltungsstreitsache: Verwaltungsgericht Weimar, im Dezember 2000 sehr geehrter Herr.., weitere Unterlagen, als Ihnen bei der Einsichtnahme vorgelegen haben, liegen hier nicht vor. Die Originale der Enteignungslisten liegen ausschließlich der russischen Besatzungsmacht vor. Im Januar 1998 schreibt das Bundesarchiv Berlin: Im Februar 1998 schreibt das Thüringer Hauptstaatsarchiv Weimar: Das BARoV (Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen)bestätigte
bereits Da alle anderen, von den Gerichten zur Urteilsfindung herangezogenen,
sogenannten Enteignungs-Listen weder vom Obersten Chef der SMAD unterschrieben
und gesiegelt sind, steht heute endgültig fest, daß alle bisher gefällten
Urteile über vermeintliche Listen-Enteignungen wissentlich auf Grund
falscher Vorgaben erfolgten. Die vermeintlichen, willkürlichen "Enteignungen" sind somit seitens der Gerichtsbarkeit, wie stets behauptet, in keinem einzigen Fall nachgewiesen. Ein Fall für die Staatsanwaltschaft !
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