Nach Befehl Nr. 201 hatten die Organe
der Innenministerien der Länder die Untersuchungen gegen Kriegs-
und Naziverbrecher einzuleiten und alle erforderlichen Maßnahmen
zur Auffindung und Inhaftierung dieser Verbrecher sowie zur Sicherstellung
ihrer Vermögenswerte zu treffen. Im Ergebnis der Untersuchungen hatten
sie die Anklageschrift zu fertigen und dem Staatsanwalt zur Bestätigung
vorzulegen. Durch Befehl Nr. 201 wurde die Stellung der Untersuchungsorgane
gestärkt und deren Verantwortung im Rahmen der Strafverfolgung erhöht.
So wurde die bisherige strafprozessuelle Stellung der Polizei als "Hilfsorgan
der Staatsanwaltschaft" überwunden - eine bedeutsame Entwicklung
im Prozeß der Klärung der Verantwortlichkeiten innerhalb der
Rechtspflege.
Die Verantwortung für die Durchführung des Befehls Nr. 201
war den Leitern der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) und für
Justiz sowie den Innenministern und den Justizministern der Länder
übertragen.
Quelle: Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949
von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Hilde Benjamin
Staatsverlag der DDR
Berlin 1976
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