SMAD -Befehl 201
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SMAD-Befehl Nr. 201 vom 16.August 1947 (zu Direktiven Nr. 24 u. 38)
Nach Befehl Nr. 201 hatten die Organe der Innenministerien der Länder die Untersuchungen gegen Kriegs- und Naziverbrecher einzuleiten und alle erforderlichen Maßnahmen zur Auffindung und Inhaftierung dieser Verbrecher sowie zur Sicherstellung ihrer Vermögenswerte zu treffen. Im Ergebnis der Untersuchungen hatten sie die Anklageschrift zu fertigen und dem Staatsanwalt zur Bestätigung vorzulegen. Durch Befehl Nr. 201 wurde die Stellung der Untersuchungsorgane gestärkt und deren Verantwortung im Rahmen der Strafverfolgung erhöht.
So wurde die bisherige strafprozessuelle Stellung der Polizei als "Hilfsorgan der Staatsanwaltschaft" überwunden - eine bedeutsame Entwicklung im Prozeß der Klärung der Verantwortlichkeiten innerhalb der Rechtspflege.

Die Verantwortung für die Durchführung des Befehls Nr. 201 war den Leitern der Deutschen Verwaltung des Innern (DVdI) und für Justiz sowie den Innenministern und den Justizministern der Länder übertragen.

Quelle: Zur Geschichte der Rechtspflege der DDR 1945-1949
von einem Autorenkollektiv unter Leitung von Hilde Benjamin

Staatsverlag der DDR
Berlin 1976

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