| SMAD |
| Abschrift aud NEUES DEUTSCHLAND vom 04.04.1948 |
N E U E S D E U T S C H L A N DZentralorgan der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands4. April 1948 E i n s t e l l u n g der S e q u e s t r i e r u n g e nin der sowjetischen Besatzungszone Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission hat über die Einstellung, derSequestrierung von Eigentum in der sowjetischen Besatzungszone folgenden Beschlußgefasst: Getragen vom Willen der Bevölkerung und ihrer Parteien und Organisationen sind durch die Länder der sowjetischen Besatzungszone die Betriebe der Kriegs- und Naziverbrecher beschlagnahmt und in Volkseigentum übergeführt worden. Die Enteignung des Vermögens der Kriegs- und Naziverbrecher ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung des Friedens. Nach Durchführung dieser Aufgaben in den Ländern und nach Abschluß der Sequester- Listen bittet die Deutsche Wirtschaftskommission die SMAD, die Enteignungen nach den von der Zentralen Deutschen Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme gemäß den Beschlüssen der Regierungen der Länder vorgelegten Listen zu bestätigen. Nachdem nunmehr die Eigentumsverhältnisse an dem früheren Vermögen der Kriegs- und Naziverbrecher klargestellt sind, bittet die Deutsche Wirtschaftskommission im Inter- esse der Fortführung des demokratischen Neuaufbaus der Wirtschaft die SMAD zu be- stätigen, dass die auf Grund des Befehls Nr. 124 gebildeten Sequesterkommissionen ihre Tätigkeit einstellen und aufgelöst werden. Alle Sequesterverfahren nach Befehl Nr. 124 betreffend betriebliches Vermögen sind am 1.April 1948, betreffend nicht betriebliches Vermögen bis zum 15. April 1948 beendet. Die Landesregierungen werden verpflichtet, auf Grund der Richtlinien der Deutschen Wirtschaftskommission die Eintragung der in die Hand des Volkes übergegangenen Be- triebe und des anderen Eigentums in das Handelsregister bzw. Grundbuch bis zum 15. Juli 1948 zu beenden. Die Deutsche Wirtschaftskommission lenkt die Aufmerksamkeit aller demokratischen Kräfte und Verwaltungsorgane der sowjetischen Besatzungszone auf die Bedeutung der in das Eigentum des Volkes übergegangenen Betriebe und sonstigen Vermögenswerte. Die Sicherung und volle Ausnutzung dieses Volkseigentums ist eine vordringliche Aufgabe aller demokratischen Kräfte. Die Deutsche Wirtschaftskommission und die Landesregierungen übernehmen die Verpflichtung, die volkseigenen Betriebe mit qualifizierten Leitungen zu besetzen, die Verbesserungen der Organisation dieser Betriebe vorzunehmen, den Aufbau finanziell zu sichern und ihre Ertragsfähigkeit zu gewährleisten. Berlin, den 31. März 1948 Der Vorsitzende Der Leiter des Sekretariatsder Deutschen Wirtschaftskommission der Deutschen Wirtschaftskommission Heinrich Rau Erwin Lampka |
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