SMAD
Abschrift aud NEUES DEUTSCHLAND vom 04.04.1948

N E U E S     D E U T S C H L A N D

Zentralorgan der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands

4. April 1948

E i n s t e l l u n g    der    S e q u e s t r i e r u n g e n

        in der sowjetischen Besatzungszone

Das Sekretariat der Deutschen Wirtschaftskommission hat über die Einstellung, der

Sequestrierung von Eigentum in der sowjetischen Besatzungszone folgenden Beschluß

gefasst:

Getragen vom Willen der Bevölkerung und ihrer Parteien und Organisationen sind durch

die Länder der sowjetischen Besatzungszone die Betriebe der Kriegs- und Naziverbrecher

beschlagnahmt und in Volkseigentum übergeführt worden. Die Enteignung des Vermögens

der Kriegs- und Naziverbrecher ist ein bedeutender Schritt zur Sicherung des Friedens.

Nach Durchführung dieser Aufgaben in den Ländern und nach Abschluß der Sequester-

Listen bittet die Deutsche Wirtschaftskommission die SMAD, die Enteignungen nach den von

der Zentralen Deutschen Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme gemäß den

Beschlüssen der Regierungen der Länder vorgelegten Listen zu bestätigen.

Nachdem nunmehr die Eigentumsverhältnisse an dem früheren Vermögen der Kriegs-

und Naziverbrecher klargestellt sind, bittet die Deutsche Wirtschaftskommission im Inter-

esse der Fortführung des demokratischen Neuaufbaus der Wirtschaft die SMAD zu be-

stätigen, dass die auf Grund des Befehls Nr. 124 gebildeten Sequesterkommissionen ihre

Tätigkeit einstellen und aufgelöst werden.

Alle  Sequesterverfahren nach Befehl Nr. 124 betreffend betriebliches Vermögen sind am 1.April 1948, betreffend nicht betriebliches Vermögen bis zum 15. April 1948 beendet.

Die Landesregierungen werden verpflichtet, auf Grund der Richtlinien der Deutschen

Wirtschaftskommission die Eintragung der in die Hand des Volkes übergegangenen Be-

triebe und des anderen Eigentums in das Handelsregister bzw. Grundbuch bis zum

15. Juli 1948 zu beenden. Die Deutsche Wirtschaftskommission lenkt die Aufmerksamkeit

aller demokratischen Kräfte und Verwaltungsorgane der sowjetischen Besatzungszone auf

die Bedeutung der in das Eigentum des Volkes übergegangenen Betriebe und sonstigen

Vermögenswerte. Die Sicherung und volle Ausnutzung dieses Volkseigentums ist eine

vordringliche Aufgabe aller demokratischen Kräfte. Die Deutsche Wirtschaftskommission

und die Landesregierungen übernehmen die Verpflichtung, die volkseigenen Betriebe mit

qualifizierten Leitungen zu besetzen, die Verbesserungen der Organisation dieser Betriebe vorzunehmen, den Aufbau finanziell zu sichern und ihre Ertragsfähigkeit zu gewährleisten.

Berlin, den 31. März 1948

               Der Vorsitzende                                                                               Der Leiter des Sekretariats

der Deutschen Wirtschaftskommission                                        der Deutschen Wirtschaftskommission

             Heinrich Rau                                                                                            Erwin Lampka

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