Von: kk [karin@ukc.de]
Gesendet: Freitag, 23. März 2001 11:44
An: ulrich@ukc.de
Betreff: N E U E S D E U T S C H L A N D, 18.04.48

N E U E S     D E U T S C H L A N D

Zentralorgan der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands

 

 

Berlin, Sonntag, 18. April 1948

 

S e q u e s t r i e r u n g e n   b e e n d e t

 

Befehl des Obersten Befehlshabers der Sowjetischen Besatzungstruppen und

des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland

 

Berlin, 17.April (SNB). Durch den Volksentscheid in Sachsen sowie durch die dem

Volkswillen entsprechenden Beschlüsse der Regierungen der übrigen Länder der sowjeti-

schen Besatzungszone wurden Betriebe und sonstiger Besitz der Nazi- und Kriegsver-

brecher, darunter auch aller großen Monopolvereinigungen, enteignet und in die Hände

des deutschen Volkes übergeführt.

 

Nach den von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Angaben wurden

acht Prozent aller meldepflichtigen Industriebetriebe, die zusammen etwa 40 Prozent der

gesamten Industrieproduktion der Zone erzeugen, in den Besitz des deutschen Volkes

übergeführt.

 

Diese Betriebe gehörten vor allem den großen Monopolherren – G ö r i n g , S i e m e n s,

F l i c k  und  a n d e r e n -. Die die bedeutendsten industriellen Reichtümer des Landes

in ihren Besitz gebracht und zur imperialistischen Aggression genutzt hatten.

 

Als  E i g e n t u m  d e s  V o l k e s  werden jetzt diese Betriebe zur Grundlage für den

Wiederaufbau und die Entwicklung der F r i e d e n s w i r t s c h a f t in der sowjetischen

Besatzungszone. Sie werden nicht mehr für imperialistische Aggressionen und zum Schaden

des deutschen Volkes ausgenutzt werden können.

 

Die Deutsche Wirtschaftskommission teilte mit, dass das Eigentum der Kriegs- und Naziverbrecher

sowie der Monopolherren wirklich sequestriert und in den Besitz des Volkes übergeführt worden ist

und dass sie es deshalb für unzweckmäßig halte, das Sequesterverfahren weiterhin anzuwenden und die Kommission zur Verteilung des sequestrierten Eigentums weiter bestehen zu lassen.

 

Unter Berücksichtigung der Vorschläge der Deutschen Wirtschaftskommission  b e f e h l e  i c h :

 

1., Die von der Deutschen Wirtschaftskommission vorgelegten Listen der Betriebe der Monopolisten und anderen Kriegs- und Naziverbrecher, die gemäß den Beschlüssen der Länderregierungen auf Grund der von den Kommissionen des Blocks der demokratischen Parteien und der gesellschaftlichen Organisationen in der sowjetischen Besatzungszone gemachten Vorschläge enteignet und in den Besitz des Volkes übergeführt wurden, werden bestätigt.

 

2. Es wird festgelegt, dass das Volkseigentum unantastbar ist. Dementsprechend wird der Verkauf oder die Übergabe von in das Eigentum des Volkes übergegangenen Industriebetrieben an Privatpersonen und Organisationen verboten. Bei der Deutschen Wirtschaftskommission ist ein Ausschuß zum Schutze des Volkseigentums zu schaffen, wobei für die Länder Bevollmächtigte dieses Ausschusses zu benennen sind. Die Deutsche Wirtschaftskommission hat die juristische Eintragung der volkseigenen Betriebe in kürzester Zeit zu gewährleisten.

 

3. Alle Befehle, die ohne genügenden Grund sequestriert wurden und die nicht in die durch Punkt 1 dieses Befehls bestätigten Listen aufgenommen wurden, sind den früheren Besitzern bis zum 30. April d.J. zurückzugeben.

 

4. Die Deutsche Wirtschaftskommission und entsprechend ihren Anweisungen die Landesregierungen sind verpflichtet, bis zum 15. Mai d.J. eine Entscheidung über den sonstigen sequestrierten Besitz (sequestrierte Häuser, Grundstücke usw.) zu treffen, wobei zu Unrecht sequestrierter Besitz den früheren Eigentümern zurückgegeben wird. Ebenso hat sie auch die Frage des Resteigentums der Betriebe, die als Rüstungspotential oder durch ein anderes in den Potsdamer Beschlüssen vorgesehenes Verfahren liquidiert wurden, eine Entscheidung zu treffen in den Fällen, wenn über einen derartigen Besitz eine solche nicht getroffen wurde.

 

5. Der Befehl der SMAD Nr. 124 vom 30. Oktober 1945 wird nunmehr nach seiner Durchführung außer Kraft gesetzt und jegliche weitere Sequestrierung von Eigentum auf Grund des erwähnten Befehls verboten.

 

6. Die Kommission für Sequestrierung und Beschlagnahme bei der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland sowie alle zentralen und örtlichen deutschen Kommissionen für Sequestrierung und Beschlagnahme, die zur Durchführung des Befehls Nr. 124 geschaffen wurden, sind aufzulösen, da sie die Aufgaben erfüllt haben.

 

7. Die Deutsche Wirtschaftskommission wird beauftragt, Maßnahmen auszuarbeiten, die einen schnellen Wiederaufbau und die vollständige Ausnutzung aller volkseigenen Betriebe sowie des übrigen Volkseigentums im Interesse der Bevölkerung gewährleisten.

 

8. Die Deutsche Wirtschaftskommission wird beauftragt, zu r Durchführung des Befehls Richtlinien zu erlassen und andere entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

 

9. Der Befehl tritt mit dem Tage seiner Veröffentlichung in Kraft.

 

Oberster Chef der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland und Oberbefehlshaber der Gruppe der Sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland

Marschall der Sowjetunion           W. S o k o l o w s k i j

 

Chef des Stabes der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland

Generalleutnant        L u k j a n t s c h e n k o

 

 

U n s e r e   M e i n u n g

 

Der oben wiedergegebene Befehl zieht für die sowjetische Besatzungszone den Schlussstrich unter eine ganze Epoche der deutschen Geschichte. Dieses Mal sind die Versäumnisse von 1918 nicht wiederholt worden. Zum zweiten Male sind die kapitalistischen Kriegsbrandstifter, ohne deren tatkräftige finanzielle Unterstützung der Hitlerfaschismus unmöglich gewesen wäre, nicht wieder ungestraft davongekommen. Um ihr Entmachtung, um ihre wirtschaftliche Ausschaltung ging es bei den jetzt abgeschlossenen Sequestrierungen in erster Linie. D a s  b e w e i s t  a m  b e s t e n  d i e     T a t s a c h e, d a ß  n u r  a c h t  P r o z e n t   d e r  g e s a m t e n  B e t r i e b e  d e r  O s t z o n e    u n t e r  d i e  E n t e i g n u n g  f a l l e n.  92  P r o z e n t   b l e i b e n   n a c h  w i e  v o r                  P r i v a t b e s i t z.

 

Jeder wirkliche Antifaschist, der sich für den Wiederaufbau der deutschen Friedenswirtschaft und die Eingliederung Deutschlands als gleichberechtigter Partner in den Kreis der Nationen einsetzt, wird die jetzt abgeschlossnen Maßnahmen in der sowjetischen Besatzungszone begrüßen. Mit Trauer und Empörung aber muß man feststellen, dass die Uneinigkeit der Arbeiterklasse die Abrechnung mit den monopolistischen Kriegsgewinnlern in Westdeutschland bis heute verhindert hat. Selbst der „Telegraf“ musste vor zwei Tagen berichten, dass Herr Dr. Reusch, der Generaldirektor des Gute-Hoffnunghütten-Konzerns „zum maßgeblichen Fachmann in der soeben gebildeten bizonalen Stahlkommission ernannt worden“ ist. Der „Telegraf“ sagte diesmal nichts anderes als wir, wenn er feststellte, dass „diese alten Kämpfer der Schwerindustrie sich auch auf dem neuen Posten im Sinne ihrer Auftraggeber ´bewähren´ werden.“ Daß es aber angesichts der Trümmer unserer Städte dahin kommen konnte, dass in Westdeutschland Reusch, Zangen, Kost, Panzer-Rohland und andere wieder die Führung übernehmen können, ist nicht zuletzt Schuld derer, die durch ihre systematische Hetze gegen die Sowjetzone und den angeblich  dort herrschenden „Totalitarismus“ mit dazu beigetragen haben, dass man im Westen nicht ebenso radikal mit den Kriegsverbrechern und Konzernherren Schluß gemacht hat wie bei uns in der sowjetischen Besatzungszone.

Große Genugtuung erfüllt uns. Mit der jetzigen Beendigung der Sequestrierungen können wir sagen: Ein großer Schritt vorwärts ist getan. D i e  d e u t s c h e   F r i e d e n s w i r t s c h a f t   s t e h t   i m  O s t e n   a u f   f e s t e n   F  ü ß e n.