Urteile
BVerwG 7 C 13.99 - Urteil vom 2.3.2000 - Seite 1
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W. - RA Gaedertz & Partner, Berlin - ./. Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen Mecklenburg-Vorpommern - Außenstelle Schwerin -

Der Kläger beansprucht nach dem Vermögensgesetz die Rückübertragung eines bäuerlichen Gehöfts. Die damalige Eigentümerin hatte das Gehöft an ein benachbartes Holzunternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung verpachtet. Das Holzunternehmen wurde auf besatzungshoheitlicher Grundlage enteignet. Unter Bezugnahme hierauf stellte die Landesregierung Mecklenburg im Jahre 1951 fest, daß das Gehöft mitenteignet worden sei. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen und die Revision zur Klärung der Frage zugelassen, ob sich die besatzungshoheitliche Enteignung eines Unternehmens auch auf angepachtetes Betriebsvermögen erstreckte.

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